Während der Besuch der Ostermette verboten war und Gottesdienste in der Kirche nach wie vor verboten sind dürfen wir seit heute wieder in Baumärkten und Gartencentern einkaufen gehen, wobei nur die Einhaltung des Mindestabstandes sowie das Tragen einer Nasen-Mund-Schutzes vorgeschrieben ist.

Gerichtsurteile aus Deutschland, nämlich aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin-Brandenburg, sehen die auch in Österreich bereits mehrfach von Experten kritisierte mangelnde Verhältnismäßigkeit mancher Ausgangsbeschränkung als gegeben an.

So hat z. B. das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschieden, dass Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern zu Tagesausflügen aufbrechen und am Strand spazieren gehen dürfen.

Irgendwie komisch, dass die Begegnung mit Gott und Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft in Kirchen selbst unter Wahrung des Mindesabstandes von 1 Meter und Tragens einer Mund-Nasen-Schutzes verboten ist während unsere Regierung beim Aufeinandertreffen im Baumarkt und damit verbundener Wahrung von Wirtschaftsinteressen keine Probleme sieht.

Berechtigterweise müssen wir uns daher fragen, ob für unsere Regierung die Wirtschaft bzw. die Interessen der Wirtschaft mehr zählen als das verbriefte Recht auf Religionsfreiheit! Was meint ihr dazu?

Es wird Zeit, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 auf ihre Verhältnismäßigkeit sowie auf den Gleichheitsgrundsatz untersucht werden damit der Rechtsstaat wieder Oberhand gewinnt und die Verantwortlichen der Husch-Pfusch-Rechtsnormen zur Verantwortung gezogen werden.

Ein nachdenklicher

Robert Cvrkal

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gloriaviennae

gloriaviennae bewertete diesen Eintrag 14.04.2020 21:10:46

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