Parteienverbot geht nicht, also versucht man es anders

War es bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz und NRW noch möglich mittels Wahlausschüssen OB-Kandidaten das passive Wahlrecht zu entziehen, müssten es bei Landtags- und Bundestagswahlen bei Parlamentariern schon Gerichtsurteile sein. Dafür hat das Bundesjustizministerium(SPD besetzt) nun eine Gesetzesvorlage vorgebracht: „Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können. Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“

Wenig überraschend. „Bereits im Koalitionsvertrag findet sich dieses Vorhaben, wenn auch noch in etwas anderer Form:

Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“...

Und – so verachtenswert das ist, was man sich landläufig unter „Volksverhetzung“ vorstellt, im neuen Deutschland reicht bekanntlich schon die Verwendung der drei Worte „Alles für Deutschland“, um deswegen verurteilt zu werden...

Was daraus werden kann, ist angesichts des Wahljahres 2026 leicht vorstellbar. Insbesondere bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern droht ein AfD-Wahlergebnis, das ein Regieren gegen sie praktisch unmöglich macht...

Doch die Brandmauerparteien können oder wollen partout nicht anerkennen, dass einige Kernelemente ihrer Politik der letzten Jahre, wie die ruinöse Energiewende oder die wirtschaftlich wie gesellschaftlich nicht zu bewältigende kulturfremde Massenzuwanderung in die Sozialsysteme, von einer deutlichen Mehrheit der Bürger abgelehnt werden. Aber genau das träte bei einer offenen politischen Auseinandersetzung über Inhalte zu Tage."

Es wird noch dauern das Gesetz durchzusetzen, die CDU/CSU werden es mitmachen, die Linken und Grünen werden es unterstützen. Auch sind noch keine Klagen eingereicht und keine Urteile gefallen. Das ist aber nur eine Frage der Zeit. Meldestellen gibt es jetzt schon genug, auch Denunzianten.

Man darf sich auch keine Illusionen machen, wer derartige Gesetze umsetzen will, der will keine demokratischen Wahlen, der fürchtet sich um seine Macht und der ist auch zu der Umsetzung von ganz anderen Gesetzen bereit.

Der Venezuelaner Eduardo Muth Martinez beschreibt die Schritte in eine Diktatur.

„Zuerst kommt die Verfassungsänderung, weil sie das rechtliche Fundament liefert. Danach folgt die institutionelle Säuberung, weil loyales Personal den Willen des Führers umsetzt. Danach die Beseitigung von Begrenzungen, weil sie Hindernisse für eine unbegrenzte Herrschaft entfernt. Am Ende steht die politische Schließung, weil die Opposition dann keinen institutionellen Ansatzpunkt für Widerstand mehr hat."

Loyales Personal in allen wichtigen Ämtern, auch in Gerichten, haben wir größtenteils schon jetzt. Die Ausgrenzung der Opposition und Kritiker auch weitgehend. § 188, DSA, die Brandmauer und massenhaften Klagen von Politikern selbst gegen einfache Bürger, die frustriert ihre Meinung im Netz äußerten, dienen dazu. Es muss jedem klar sein, dass Deutschland nicht mehr weit weg von einer Diktatur ist.

Kommt diese erfolgen Proteste nicht mehr wegen einzelner Probleme bei der Regierungsarbeit, sondern dann ginge es vor allem um Einräumung von freien Wahlen, Freiheit. Und dagegen würde dann evtl. auch die Armee vorgehen.

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trognon de pomme

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Jeff

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philip.blake

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