Das Märchen vom völkerrechtskonformen Krieg

In der Debatte über den Iran-Krieg hört man aktuell immer wieder, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages gar keine abschließende Bewertung vorgenommen habe, und dass es renommierte Völkerrechtler gebe, die sagen, der Angriff sei vom Völkerrecht gedeckt. Hier werden immer wieder Prof. Dr. Matthias Herdegen (Universität Bonn) und Prof. Dr. Monika Polzin (Wirtschaftsuniversität Wien) angeführt. Deswegen sei gar nicht sicher, ob der Angriff wirklich völkerrechtswidrig sei. Das hört man sogar von Bundestagsabgeordneten in Talkshows oder liest es in Leitmedien. Und andere erzählen es nach. Ich habe mir das noch mal angeschaut - und es ist falsch.

Der Wissenschaftliche Dienst

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist eindeutig, man muss den Bericht nur lesen. Zitat: "Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat autorisiert wurden." Das "nach herrschender Ansicht" ist ein Rechtsbegriff. Er bedeutet nicht "eine Meinung unter vielen", sondern den durch Mehrheit der Fachliteratur und Staatenpraxis gestützten Konsens. Die Formulierung ist also kein Ausdruck von Offenheit, sondern von Klarheit.

Herdegen + Polzin

Auch Herdegen und Polzin muss man lesen - und deren Annahmen überprüfen. Beide behaupten nicht, der Angriff sei völkerrechtskonform. Sie sagen beide: Ein Präventivschlag wäre "begründbar", wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, nämlich bei einer unmittelbar bevorstehenden existenziellen Bedrohung, einem sich schließenden Zeitfenster und dem Fehlen diplomatischer Alternativen. Das ist eine konditionale Aussage, die sie zunächst für gegeben, zumindest für möglich hielten.

Die Voraussetzungen

Das Problem dabei: Trumps eigene Geheimdienstdirektorin Tulsi Gabbard sagte vor dem Senat aus, der US-Geheimdienst bewerte weiterhin, dass Iran keine Atomwaffe baue und Khamenei das 2003 ausgesetzte Atomwaffenprogramm nicht wieder genehmigt habe. Zudem bestätigte der omanische Außenminister kurz vor dem Angriff, dass die Verhandlungen in Genf erhebliche Fortschritte gemacht hätten und die Gespräche in Wien weitergehen sollten. Das bedeutet: Es gab kein sich schließendes Zeitfenster, keine gescheiterte Diplomatie und keine belegbare Imminenz. Die von Herdegen und Polzin geforderten Vorrausetzungen für eine Rechtmäßigkeit lagen schlichtweg nicht vor.

Was das bedeutet

Und das ist kein akademischer Streit über Rechtsnormen, sondern ein Kategorienfehler mit politischen Konsequenzen. Richtig ist: Man kann unter bestimmten Bedingungen eine Rechtmäßigkeit annehmen, die über den aktuellen Stand des Völkerrechts hinausgeht. Aber auch diese Bedingungen lagen nicht vor. Und dieser Fehler wird in der öffentlichen Debatte systematisch wiederholt, weil er politisch bequem ist. Damit sollte endlich vorbei sein. Es stimmt einfach nicht.

(Mirco Lange)

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