Seit dem 2. August 2026 ist im Rahmen des europäischen AI Act ein entscheidender Schritt für mehr Transparenz im Netz in Kraft getreten. Die neue Regelung richtet sich vor allem an Creator, Unternehmen und Medienschaffende, die KI-generierte visuellen Inhalte öffentlich oder kommerziell nutzen. Wenn du also Bilder veröffentlichst, die rein synthetisch erschaffen wurden, musst du diese ab sofort klar für dein Publikum als solche ausweisen.
Der Fokus der Verordnung liegt dabei auf fotorealistischen Darstellungen. Sobald ein Bild den Eindruck erweckt, eine reale Person, ein echtes Objekt oder ein tatsächlich geschehenes Ereignis abzubilden, greift die Auszeichnungspflicht. Damit soll verhindert werden, dass die Grenze zwischen Realität und digitaler Illusion verschwimmt. Wenn du hingegen echte Fotos lediglich mit KI-gestützten Werkzeugen nachbearbeitest – etwa um den Kontrast zu optimieren, Rauschen zu entfernen oder störende Kleinigkeiten im Hintergrund wegzuretuschieren –, bleibt das kennzeichnungsfrei. Auch künstlerische, offensichtlich fiktive Werke wie Comics, Sci-Fi-Illustrationen oder abstrakte Kunst benötigen keinen gesonderten Hinweis, da hier keine Verwechslungsgefahr mit der Realität besteht. Private Basteleien ohne kommerziellen oder öffentlichen Bezug sind von diesen Pflichten ebenfalls ausgenommen.
Für die Umsetzung in der Praxis stehen zwei Wege im Mittelpunkt. Zum einen gilt der sichtbare Transparenzhinweis: Ein klarer Satz in der Bildbeschreibung oder ein unmissverständlicher Textbaustein direkt am Bild – wie „Mit KI generiert“ – reicht bereits aus, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Zum anderen spielt die technische Ebene eine immer größere Rolle. KI-Generatoren betten zunehmend unsichtbare Wasserzeichen und C2PA-Metadaten direkt in die Dateien ein. Als Ersteller solltest du darauf achten, diese technischen Spuren beim Exportieren oder Nachbearbeiten nicht versehentlich zu löschen, da Plattformen diese Daten künftig nutzen, um KI-Inhalte automatisiert zu erkennen.
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