Nun hat auch ein österreichisches Gericht bestätigt :

Wiener Urteil im Wortlaut: PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht

Nachdem ich bereits früher in einem Blog darauf hingewiesen habe, dass der PCR-Test allein noch lange keinen Beweis für eine angebliche Infektion darstellt, werden nun immer mehr Stimmen hörbar die den PCR-Test als alleinige Quelle für alles beeinflussende *Fallzahlen* ablehnen und für ungeeignet erklären.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Das Urteil im Original :

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, … ( https://www.youtube.com/watch?...). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Fu k, D., Strong, J. E.,Alexander, D., Garnett, L., ... & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 71(10), 2663-2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.

Die Einschätzung, ob eine Person krank ist oder gesund, muss daher

von einem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998,BGBl. I. Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).

Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten

„bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.

Zum Antigentest zitiert das Gericht die AGES :

Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind.

Der vom Gericht zitierte Erfinder des PCR-Test sagt dazu :

Mittels eines PCR-Test kann man also bei entsprechender Interpretation beinahe ALLES beweisen das man möchte.

Ein früheres Urteil in Portugal bestätigt

Der PCR-Test "ist nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, dass ein solches Positivitätsergebnis tatsächlich der Infektion einer Person mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht", sagte das Lissabonner Berufungsgericht

Somit ist klar, dass die angeblichen *Fallzahlen* NIEMALS derart gravierende Maßnahmen rechtfertigen können bzw. dürfen.

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