Höhere Entschädigung nach Freispruch

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Damit es nicht heisst, die FPÖ wird von uns immer nur kritisiert, heute ein Lob für einen Vorschlag, der vernünftig erscheint und den wir unterstützen.

Die FPÖ plädiert angesichts der Erfahrungen im Tierschützer-Prozess für eine bessere Entschädigung unschuldig Angeklagter. "Der Tierschützer-Fall zeigt, dass es hier ein krasses Missverhältnis gibt", sagt der Fraktionschef im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, gegenüber der APA. Der Freispruch hatte die Aktivisten mehrere Hunderttausend Euro für Anwälte und Gutachten gekostet.

Jenewein plädiert dafür, dass bei Freisprüchen künftig der Staat die Verteidigungskosten übernimmt. Er verweist darauf, dass auch beim Zivilprozess der Kläger ein Prozessrisiko trägt. Im Zivilverfahren ist nämlich vorgesehen, dass der Verlierer die Anwaltskosten des Siegers trägt. Im Strafprozess muss der Angeklagte seine Verteidigungskosten dagegen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weitestgehend selbst tragen.

Derzeit gibt es nach Freisprüchen im Geschworenenverfahren maximal 10.000 Euro Kostenersatz vom Staat, bei Schöffengerichten sind es 5.000 und an Landes- und Bezirksgerichten noch weniger (maximal 3.000 bzw. 1.000 Euro). Für lange Prozesse deckt das allerdings bei weitem nicht alle Kosten ab.

Die Rechtsanwaltskammer unterstützt die von der FPÖ vorgeschlagene höhere Entschädigung nach einem Freispruch in Strafprozessen. Präsident Rupert Wolff hält den aktuellen Kostenersatz von maximal 10.000 Euro für deutlich zu niedrig. Er plädiert gegenüber der APA auf eine Erhöhung bis zu 100.000 Euro und hält das angesichts der Budgetsituation der Justiz auch für leistbar.

Für Wolff wäre es höchste Zeit für eine Erhöhung der Entschädigung nach Freisprüchen. "Es sollte einem zu Unrecht Angeklagten, der dann freigesprochen wird, möglichst der gesamte Schaden ersetzt werden".

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