Staatenbund Österreich – vermutlich der legalste Staat der Welt!

Warum?

Was ist laut juristischer Definition ein Staat?

„Staat ist die auf Dauer berechnete Zusammenfassung einer größeren Anzahl von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche. „Dem Staatsgebiet“ unter Regelung aller für deren gemeinschaftliches Leben notwendigen Belange, durch einen „innerhalb der Gemeinschaft“ obersten Willensträger (Staatsgewalt) (Dreielementlehre), falls sich die von diesem Willensträger aufgestellte Ordnung tatsächlich durchgesetzt hat und keinem völkerrechtswidrigen Zweck dient.“

Was fällt uns auf?

+ dass ein Staatsvolk nur Rechte und Regeln auf der Erdoberfläche hat (also keine Chance mit der Grundlage Seerecht/Handelsrecht).

+ dass eine größere Anzahl von „Menschen“ ein Staatsvolk bildet. (also keine Legalität von Personen als Rechtssubjekt. Eine juristische Fiktion ist kein Mensch, man beachte auch die Urheberschaft).

+ dass Regeln aufgestellt werden, die sich durchsetzen (also vom Volk gewählt oder anerkannt sind) falls das Staatsvolk mit dem Willensträger einig ist, ob diese Regeln richtig sind und diese auch

+ nicht völkerrechtwidrig sind. (wurde dies jemals beachtet?)

Eine völkerrechtlich vollständig korrekte Gründung findet man kaum irgendwo auf der Welt.

Wie sieht dies nun in der Republik Österreich aus?

– gibt es lebende gemeldete Menschen? Oder nur Personen?

– gibt es das Landrecht, oder das Seerecht/Handelsrecht?

– gibt es vom Volk gewählte Regeln?

– Ist keine der Regeln völkerrechtswidrig?

Oh, wenn ich jetzt hier die Entstehungsgeschichte und “Einrichtung” Österreichs hereinstelle, (da richtete es sich jemand ein) dann darf man sehr schön nachvollziehen, dass keines der Merkmale eines Staates zutrifft, bzw. niemals zutreffend war.

Aus dem Buch: „Die verkaufte Neutralität, Souveränität und Demokratie Österreichs“ von „Frank Arm“

Der Weg zur Verfassung Österreichs:

eduardadler-1918-oesterreich

Der arme Vogel trägt schwer an der Krone, ist behindert durch das Schild und muss noch immer arbeiten mit dem Hammer und der Sichel… der Adler des Staatenbundes Österreich fliegt frei!

Die alten, bereits acht Jahre zuvor gewählten Reichsräte wählten im Oktober 1918 Karl Renner zum Staatskanzler “DeutschÖsterreichs”. (nicht das Volk)

Am 12. November 1918 wurde der Staat Deutsch- Österreich zur Republik erklärt. (nicht vom Volk abgestimmt)

Damals trat der Vorläufer der heutigen SPÖ (SDAP) für einen Anschluss an Deutschland ein.

Österreichs Bundesverfassung aus dem Jahre 1919 entstand nach dem Zusammenbruch der Monarchie, nach dem Ersten Weltkrieg, als Notverfassung für den Rumpfstaat Österreich.

Eine konstituierende Nationalversammlung durfte damals über diese noch heute geltende Bundesverfassung abstimmen, aber es sei zu erwähnen, dass nicht alle Bürger an der Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung teilnehmen konnten und durften. Im Hinblick darauf, dass die Wahl in der Mittel- und Untersteiermark, nur in einem kleineren Teil des Wahlkreises und im Wahlkreis Deutsch-Südtirol, nur von etwa einem Zehntel der Wahlberechtigten, nämlich im Bezirk Lienz, vorgenommen werden konnte, beschloss die provisorische Nationalversammlung am 16. Februar 1919, für diese Gebiete, proportional nach den regional vorliegenden Wahlresultaten, elf weitere auf den Wahllisten der Parteien geführte männliche Kandidaten in die Nationalversammlung einzuberufen. Sie wurden am 24. April 1919 angelobt.

Für sechs Wahlkreise in Deutschböhmen, zwei im Sudetenland und drei in den Einschlussgebieten Iglau, Olmütz und Brünn, als deutsche Städte auf tschechischem Gebiet. Es standen keinerlei Anhaltspunkte zur Verfügung, wie dort die Wahl ausgegangen wäre, wenn sie hätte stattfinden dürfen. Die Sozialdemokraten, damals stärkste Partei im Nationalrat, lehnten daher für diese elf Wahlkreise die Einberufung von Abgeordneten ab, weshalb sie nicht zustande kam. Am 10. September 1919 wird der Staatsvertrag (der heute löchriger ist wie Schweizer Käse, weil von den Parteien ausgehöhlt) von Saint Germain en Laye, der die Namensänderung des Staatsnamens auf Österreich enthielt und einen Anschluss an Deutschland verbot, zwischen den Alliierten und für Österreich von Kanzler Dr. Karl Renner unterzeichnet.

Am 17.Oktober 1920 fand die erste Nationalratswahl in Österreich statt.

Als nächstes Wichtiges folgte das Gesetz vom 1.Oktober 1920 (Bundes-Verfassungsgesetz), womit die Republik Österreich als Bundesstaat „eingerichtet“ (nicht gegründet) wird. Diese Verfassung war das Ergebnis schwieriger Parteienverhandlungen, und sie wurde daher als größtmöglicher Kompromiss angesehen.1925 erfolgte eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes und eine Verwaltungsreform, welche die Befugnisse der Landeshauptleute erhöht.

In dieser Fassung wurde die definitive Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern festgelegt, sowie eine Reform der Verfassung und Verwaltung durchgeführt. Die Novelle trat am 1. Oktober 1925 in Kraft. Allerdings verstießen schon damals die Politiker gegen Artikel 1 der Verfassung. Sie ließen das Volk bei der Änderung außen vor und somit wurde die Änderung der Verfassung von 1925 ohne Volksabstimmung beschlossen!

Am 15.Juli 1927 kam es nach einer Urteilssprechung des Wiener Schwurgerichtes zum Brand des Wiener Justizpalastes. Das Geschworenengericht hatte drei Mitglieder der Frontkämpfervereinigung Deutsch- Österreichs freigesprochen, die im burgenländischen Schattendorf bei einem Zusammenstoß mit Sozialdemokraten zwei Menschen erschossen hatten. Die Polizei erhielt Schießbefehl und 89 Personen kamen ums Leben.

Bei einer weiteren Verfassungsänderung 1929, ausgehend vom damaligen Heimatschutzchef Schober, ließen die Politiker die Bürger ebenfalls außen vor. Bei dieser Änderung der Verfassung wurden die Rechte des Parlaments geschwächt, die des Bundespräsidenten, der Regierung und den Zentralstellen im autoritären Sinn erhöht.

Ab hier wurde der Bundespräsident für sechs Jahre vom Volk (Personen) gewählt. Von nun an „ernannte er die Regierung,“ die bisher vom Parlament gewählt wurde, auch ernannte er die Beamten. Er war von nun an Oberbefehlshaber des Bundesheeres und er konnte das Parlament auflösen.

Seit damals hat sich viel geändert, gesellschaftspolitisch und in vielen anderen Bereichen. Jedoch wurde die Österreichische Verfassung nie dem Volk vorgelegt und somit auch nie vom Volk angenommen und mitgetragen. Dabei wird deutlich, wie schon damals die Regierenden dem eigentlichen Souverän (Volk) grundlegende Entscheidungen vorenthielten.

Ab 1920 begannen die damaligen Parteien ihre Macht gegenüber dem Volk auszubauen, ohne dass dieses eine Chance auf einen Volksentscheid oder zur Gegenwehr gehabt hätte.

Nach 1945

Eduard Renner – auch nur ein Angestellter der Alliierten

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wird Österreich wieder zur demokratischen Republik. Der Staatsvertrag als Unabhängigkeitserklärung war eine Erklärung der Parteivorstände.

„Österreich ist eine Parteiengründung,“ heißt es dazu in einem Buch. Denn 165 Abgeordnete beschlossen acht Monate zuvor am 27. April 1945 die von Vertretern der SPÖ, ÖVP und KPÖ unterzeichnete “Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs”.

Wie nach dem Ersten Weltkrieg fungieren die Parteien, jetzt ÖVP (vormals Christsoziale Partei), die Sozialdemokraten und die KPÖ, somit als Staatsgründer. Die provisorische Regierung unter Dr. Karl Renner erließ zwei Verfassungsgesetze, die Verfassungs-Überleitungsgesetze genannt wurden. Dies sollte zur Folge haben, dass die Österreichische Verfassung und das Bundesverfassungsgesetz in der Fassung von 1929 sowie das nachfolgende Bundesverfassungsgesetz von 1933 wieder in Kraft setzen sollte. Allerdings wurden auch zuerst gelöschte Nazigesetze wieder in Kraft gesetzt, weil es Gesetze waren, die den Bürger in Schach hielten. Bis heute gelten diese. Nach und nach wurden auch solche Gesetze bis in die heutige Zeit wieder in Kraft gesetzt und vollstreckt.

Staatsvertrag 1955 ohne Rechtskraft

Text von monika:unger zu „Staatsbürgerschaft für Österreicher ungeklärt“

„In Österreich wurde die Staatsbürgerschaft noch immer nicht geklärt. Das RuStaG stammt von 1913 also aus der Kaiserzeit…Personal und Sklaven können keine Staatsbürger sein von einer Kapitalgesellschaft…. Langsam lachen echt die Hühner… Wacht endlich auf!!! (RuStaG = Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich vom 22. Juli 1913)

In der internationalen Körperschafts-Registratur der Mitre Corporation „DUN & BRADSTREET“*

ist die Republik Österreich als ein, unter fremder Hoheit stehendes, treuhänderisches „General Gouvernement“ – gemäß der gültigen SHAEF-Gesetze** und UN-Feindstaatenklausel*** – bis zu einem UN-Weltfriedensvertrag eingetragen und registriert, aus dem gemäß Haager Landkriegsordnung**** und Potsdamer Abkommen spätestens am 08. Mai 2005 (nach 60 Jahren)

ein völkerrechtlich legitimer und souveräner Hoheitsstaat vor der UNO hervorgehen sollte, was zum 8. Mai 2005 durch einen Staatsstreich verhindert wurde.

Die am 08. Mai 2005 – statt einen UN-Weltfriedensvertrag – suggerierte und vorgetäuschte Verlängerung der internationalen Finanz Corporation IFC als Pachtunternehmung (wie ein Leasing-Vertrag) des alten Staatsvertrages von 1955, wurde weder durch eine SHAEF- Genehmigung legitimiert, geschweige denn durch einen Staatsvertrag getragen, dessen Geltungsbereich im Jahre 2002 aufgehoben wurde.

Das General Gouvernement der Republik Österreich als Treuhandstaat (vereinter Besatzungszonen) der Alliierten erübrigte sich, womit wir in einem völkerrechtlich staatenlosen Zustand lebten, was auch die Eintragung der Republik Österreich beim UN-Departement of Economic an Social Affairs als NGO (Nichtregierungsorganisation), analog der BRD, vor der UN-Feindstaatenklausel aufzeigt.

Der Staatsvertrag von 1955 war ein Wirtschaftsvertrag, womit die Beute aufgeteilt wurde. Im Jahre 2002 wurde der Geltungsbereich aufgehoben. Die UNO müsste aufgelöst werden, falls Deutschland (alle 26 Erbländer des Kaiserreiches) einen Friedensvertrag bekommen würde und erst dann wäre unser Staatsvertrag gültig geworden.

Die Existenzgrundlage der UNO ist das Kriegsrecht des II. Weltkrieges und nicht – wie irrtümlich auf Wikipedia behauptet – das Völkerrecht. Wenn jetzt ein sogenannter xxxxx in der xxxxxx Zeitung behauptet, dass der Staatsvertrag die Gründungsurkunde der II. Republik Österreich sein soll, dann lügt er wie gedruckt oder er hat keine Ahnung, worum es hier eigentlich geht.

Die II. Republik Österreich war die Fremdverwaltung der Alliierten!!!

Leopold Figl hat uns nach Haager Landkriegsordnung Artikel 24: Kriegslisten sind erlaubt, belogen!!!

Österreich ist FREI – war die größte Lüge!!! (oder die erlaubte KRIEGSLIST!!!)”

Österreich war also nie ein souveräner Staat:

Die Vereinten Nationen (UN) haben ihr Hauptquartier in New York.

Schon zu Zeiten Honoré Daumiers, von dem die Zeichnung stammt, waren die Juristen verrufen…

Am 24.Oktober 1945 wurde die UN-Charta ratifiziert, welche als eine der Hauptaufgaben die Verwaltung der nicht souveränen Gebiete (bis zur Herstellung der vollständigen Souveränität) vorsieht. Zu jenen Gebieten gehört auch Österreich. BIS HEUTE! Im UN Hauptquartier New York ist Österreich als NGO, also als Nicht-Regierungs-Organisation registriert. Quelle: http://esango.un.org Die Republik Österreich ist also laut Vereinten Nationen eine Nicht-Staatliche Verwaltungs-Einheit!

Richter, Notare, Staatsanwälte und Rechtsanwälte bekamen bis heute keine Kontrollratsnummer und keine Genehmigung der Alliierten, die sie zu hoheitlichen Handlungen ermächtigen würde. Auch gibt es seit 08. Mai 1945 keine Beamten mehr. Das Staatshaftungsgesetz ist für nichtig erklärt worden. Alle „Bediensteten“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und dem eigenen Vermögen – allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten!

Das ist das niedere Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten! Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam, das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, also nichtig!

Um wieder zum Ursprungsthema zurückzukehren, der vermutlich legalste Staat der Welt!

Warum?

+ Mit der Lebendmeldung von Menschen im Vatikan und lebenden Zeugen, wurde die Grundlage „MENSCH“ im Naturrecht wiederhergestellt.

+ Mit der Ausrufung des „Staatenbund Österreich“ am 11.11.2015 wurde das Völkerrechtsubjekt von Menschen erschaffen (mit Personen gäbe es keine Rechtskraft für einen Staat).

+ Diese Menschen bildeten nun die „Verfassung gebende Versammlung“, in der Anzahl von bereits über 200.000 Menschen in den 9 souveränen Staaten Österreichs.

+ Nach Feststehen des Regelwerks/Verfassung, wurde in allen 9 souveränen Staaten von lebenden Menschen abgestimmt und ihre Zustimmung wurde mit Unterschrift und Fingerabdruck besiegelt. Die letzte Teilabstimmung erfolgte am 26. Oktober 2016. Das Gesamtergebnis zeigte eine Zustimmung von 99%.

+ Aus der Mitte des Volkes bedeutet Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und mit unterschiedlichen Talenten. Keine Macht von oben hat diesen Staat gegründet, sondern Menschen exakt nach Völkerrecht.

+ Jede Person in Österreich hatte das Recht, zu einer VGV Versammlung zu kommen, sich lebend zu melden und über die Zukunft der Nation mit zu entscheiden.

Es lebe Österreich im Völkerrecht!

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