Die Kurzform: Im September 2018 überfiel ein Syrer mit ein paar Kumpanen den "Frosch-Club" in Frankfurt/Oder und saß u.a. wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags in U-Haft. Am 25. März 2019 kommen er und seine Mittäter ohne Verhandlung o.ä. aus der U-Haft frei, denn in Deutschland soll nach §121 StPO eine Untersuchungshaft generell nicht länger als sechs Monate dauern. Und die zuständige Justiz ist dermaßen überlastet, daß das weitere Verfahren gegen den Syrer faktisch eingefroren ist.

Mal gerade 2 Tage auf freiem Fuß, versuchte er ein 12-jähriges Mädchen sexuell zu mißbrauchen und sitzt nun wieder in U-Haft: vermutlich bis zum 27. September 2019, dann wird er wieder freigelassen, weil . . . siehe oben.

Wer es ausfühlicher nachlesen will: KLICK.

Laut dem Link wurden deutschlandweit im vergangenen Jahr mindestens 65 Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige aufgehoben.

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Claudia56

Claudia56 bewertete diesen Eintrag 09.07.2019 22:44:18

philip.blake

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tantejo

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