Freier Wille als Fake aufgeflogen – Rechtsprechung endet damit

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SA-TIERE. Der hat einen freien Willen – davon gehen wir in den meisten Fällen, außer wenn jemand unter Hypnose steht, immer aus. Vatikanische Biologen haben nun aber herausgefunden, dass der freie Wille so nicht existiert. Das hat schwerwiegende Konsequenzen – vor allem für das Strafrecht.

„Ja, wir kamen selbst auf die Idee“

Helle Aufregung herrscht seit einigen Tagen in der Welt der Wissenschaft – und unter den Absolventen des Lehrberufs des Advokaten. Was ist passiert? Aus der weltberühmten vatikanisch-biologischen naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rom kam die Nachricht, man habe entdeckt, dass der Mensch keinen freien Willen habe. Auf die Frage, wer ihnen den Auftrag zur entsprechenden Forschung gab, sagten die Forscher, sie selbst wären auf die Idee gekommen.

Juristische Handwerker sehen Reform des Strafrechts

Umgehend stürzten sich die viele Gesellen und viele Handwerksmeister des Handwerks der Rechte auf dieses Gebiet. „Seit wir von Wissenschaftlern zu Handwerkern zurückgestuft wurden, und dass nur, weil wir keine echte Forschung betreiben würden, ist dies nun für uns die Möglichkeit, dafür erbitterte Rache an allen Menschen zu nehmen. Wenn kein freier Wille existiert, ist damit das Ende des Rechtes aus Menschenhand besiegelt. Wer nicht seinem eigenen Willen nach eine Straftat begeht, kann dafür auch nicht verurteilt werden“, so ein Advokat schallend lachend, wie es nur die Bösewichte bei alten Filmen machen.

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Eh klar – auch Kritiker müssen sein

Es gibt natürlich Kritiker. „Nur weil im Gehirn eines Menschen bereits Hundertstel oder gar Sekunden vor einer willentlichen Entscheidung dahingehend Betrieb gemessen wird, heißt das noch lange nicht, dass der Täter frei von freiem Willen und somit auch von Schuld sein muss. Schuld hat der Mensch, der die Straftat begeht, egal wie er dazu kam. Basta!“, sagt die ebenfalls durch eine Lehre ausgebildete Glasbläserin Elfride Jurtschek.

Kritikkonter der Advokaten

„Wir stimmen den Kritikern zu“, sagt der oberste Richter in der deutschen Handwerkschaftskammer. „Aber das Gehirn“, so der Richter, „ist doch nur ein Teil des Körpers. Das Gehirn bereitet Entscheidungen vor. Aber wir haben den Eindruck, als sei das alles spontan geschehen – somit ist nicht der Täter schuld an der Tat, sondern sein Gehirn. Es sind nicht die Arme und Beine, die Schuld tragen, sondern nur das Gehirn“, so der Richter.

„Das ist eine diskriminierend Haltung“

„Und selbst, wenn es doch einen freien Wille gibt, wie viele Vatikankritiker behaupten, liegt der Ursprung dieses Willens doch wohl im Gehirn – das werden selbst die schärfsten Kritiker nicht abstreiten. Eine Verurteilung eines Menschen wegen einer Tat, die durch Gehirnwindungen erzeugten freien Willen geboren worden wären, wäre rassistisch und diskriminierend. Denn durchschnittlich macht das Gehirn vom menschlichen Gewicht nur rund 3 Prozent aus. Man würde ja auch nicht eine Gruppe komplett verurteilen, wenn sich drei Prozent daraus entgegen der Moral und der Gesetze verhalten?“, sagt der Richter abschließend.

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