Sicherungshaft: Linke Heuchelei - Rechte Schlamperei

Sicherungshaft - wirklich so neu?

Dieser interessante Artikel von Addendum klärt darüber auf, woran es wirklich hakt, wenn es darum geht, bereits mehrfach straffällige oder potentiell gefährliche Asylwerber auch vorsorglich in Haft zu nehmen.

"Das Problem, und das ist im Innenministerium seit Jahren bekannt, liegt darin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Recht mehr Festnahmegründe vorsehen, als wir in Österreich umgesetzt haben. Und jetzt könnte man aus gegebenem Anlass darüber nachdenken, ob wir uns nicht der europäischen Rechtslage anpassen wollen. Die Schweiz zum Beispiel hat genau das, wovon jetzt dauernd die Rede ist. Dort kann ein Fremder unter bestimmten Umständen aus Gründen der Sicherheit für längstens sechs Monate inhaftiert werden. Und das ohne richterliche Anordnung, sondern mit nachträglicher richterlicher Überprüfung. Rechtsgrundlage ist Artikel 75 Schweizer Ausländergesetz, der spricht von einer solchen Vorbereitungshaft."

Die Schweiz ist wie Österreich Mitglied der europäischen Menschenrechtskonvention und bewegt sich mir ihrer Rechtslage im Rahmen derselben. Auch in D kann man Asylwerber vorsorglich fest nehmen, wie weit das aber auch exekutiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis, wenn man sich die Lage dort ansieht, wird das Instrument offenbar bei weitem nicht ausreichend genutzt.

Haft bereits möglich, wenn Asylwerber nicht mitwirkt am Verfahren

Es wäre aber noch viel mehr möglich, in der Schweiz wird das angewandt, nämlich Asylwerber, die mit Absicht nicht am Verfahren mit wirken, Papiere weg werfen, Herkunft verschweigen etc., erst mal in Haft dunsten zu lassen, bis ihnen vielleicht wieder einfällt, woher sie kommen. Und damit ist auch klar, dass es kein Menschenrecht auf Lug und Trug im Asylverfahren gibt. Asylwerber haben Rechte, aber auch Pflichten! Damit spart man sich vermutlich auch viel von diesem elenden Eiertanz, lügende oder schweigende Asylwerber nicht abschieben zu können, weil man angeblich die Identität nicht fest stellen kann.

"Wenn jemand im Asylverfahren nicht mitwirkt, also schweigt, sich weigert, seine Dokumente herauszugeben, weder seine Identität noch seinen Fluchtweg nachweisen kann. Das kommt ja nicht von ungefähr. Man hört ja immer wieder, dass die Leute von NGOs beraten werden, sich passiv zu verhalten. In der Schweiz ist das Erste, was passiert, dass er ins Gefängnis kommt. Das sind Haftgründe, die im Unionsrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen sind. In Wahrheit geht es beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer um die zwei Tatbestände: die Abschiebung und die fehlende Kooperation – die bei uns aber kein Haftgrund ist."

Hausgemacht

"Das Problem, und das ist im Innenministerium seit Jahren bekannt, liegt darin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Recht mehr Festnahmegründe vorsehen, als wir in Österreich umgesetzt haben. Und jetzt könnte man aus gegebenem Anlass darüber nachdenken, ob wir uns nicht der europäischen Rechtslage anpassen wollen. Die Schweiz zum Beispiel hat genau das, wovon jetzt dauernd die Rede ist."

Jetzt kann man sich natürlich die spannende Frage stellen, warum ist das in Österreich so? Weil wir eine Gesetzgebung haben, und das im Verfassungsrang, die über die EU Gesetzgebung hinaus geht und immer das Günstigkeitsprinzip gilt, es wird die für dem Delinquenten günstigere Rechtslage angewandt.

"Allerdings hat es schon einen Grund, wieso man die EU-Aufnahmerichtlinie nicht 1:1 umgesetzt hat: das Bundesverfassungsgesetz über die persönliche Freiheit. Das ist strenger als das EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention. Man kann auch nicht sagen, dass man es einfach entsprechend auslegt. Da gilt das Günstigkeitsprinzip, also das, was wir im Bundesverfassungsgesetz über die persönliche Freiheit finden."

Dazu muss man rechtsgeschichtlich über Österreich wissen, dass früher diverse große Koalitionen, die über eine satte Verfassungsmehrheit verfügten, das Verfassungsrecht völlig unnötig aufgebläht haben, indem sie etliche Gesetze in Verfassungsrang hoben. Und das vermutlich aus dem Kalkül heraus, dass sich Nachfolgeregierungen möglichst schwer tun werden, die nötigen Anpassungen der Rechtslage vorzunehmen. Die aktuellen Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1988, Regierung Vranitzky (SPÖ) - und Mock (ÖVP).

So weit so ungut.

Strategische Krabbelgruppe?

Da schließt sich nun aber die nächste spannende Frage an: Warum geht die Regierung nicht einfach her und fordert die Umsetzung von EU Recht? Warum lässt man sich auf diese sinnlosen Streitereien über ein angeblich so rechtes und so böses Projekt ein, wo ja schon viele schwadronieren, das wäre der Untergang des Rechtsstaates, das 3. Reich würde wieder auferstehen und was da sonst noch künstlich empört wird, statt den glühenden EU Befürwortern der linken Opposition von Rot bis Grün einfach vorzuhalten, dass genau das und noch viel mehr Wirklichkeit würde, wenn wir in den EU Superstaat gingen, was sie ja stets fordern und begrüßen, und dort damit offenbar mit wesentlich weitergehenden Instrumenten, als sie derzeit in Österreich möglich sind, nicht das geringste Problem hätten? Und welches Problem sie im Lichte dessen eigentlich hätten, gültiges EU Recht in Ö auch endlich umzusetzen, so wie in der Mehrheit der anderen EU Staaten?

Was könnten glühende EU Befürworter denn gegen die Forderung, EU Recht umzusetzen, sagen? Genau gar nichts... Eine Weigerung würde sich unmittelbar in den Wahlergebnissen niederschlagen und jedem würden die Widersprüche offensichtlich... ;)

Aber ebenso wie die Rechten strategisch schlampen, was mich eigentlich angesichts des strategischen Geschicks, mit dem Kurz die ÖVP umbaute und sich selbst zum Politstar machte, ziemlich verwundert, heucheln die Linken, wenn sie so tun, solche Forderungen würden gegen Menschenrechte und weiß Gott was verstoßen, nein, tun sie nicht!

Hat die Regierung schlechte Berater, sind sie zu dumm, die Rechtslage zu kapieren und gegen ihre Kritiker einzusetzen, ist es ihnen schlichtwegs wurscht und es wird nur nach einem Sündenbock gesucht, um die eigene Halbherzigkeit zu kaschieren? Letztlich kann man Gift drauf nehmen, dass das neue Gesetz beim VfGH angefochten und möglicherweise gekippt wird, da nicht verfassungskonform.

Warum nicht direkte Demokratie?

Trotz vollmundiger Versprechen scheut auch diese Regierung die direkte Demokratie wie der Teufel das Weihwasser. Auch hier: strategisches Denken - Fehlanzeige? Sie haben das österreichische Volk hinter sich, eine sehr große Mehrheit. Sie bräuchten nur darüber abstimmen, ob man das EU Recht vollkommmen umsetzen soll und damit viel mehr Haftgründe für Asylwerber hätte, als es aktuell möglich ist. Was könnte die linke Truppe dagegen sagen? Nichts... Alles im Rahmen bestehender EU-Rechtslage, die ja nicht immer nur nervig und übergriffig in nationale Belange ist. Und wie gesagt, alle Linksparteien sind glühende Verfechter von immer mehr EU. Besser könnte man den heuchlerischen Kritikern nicht den Wind aus den Segeln nehmen. Soll ich mich als Beraterin bewerben? Ich würde es zum halben Honorar vom Silberstein machen, wäre immer noch eine Menge Geld für mich :)

Diskussion über Nonsens

Aber genau hier hakt es schon seit Jahren in diesem Land. Warum ist niemand fähig, weder die linke Opposition, noch die Regierung, das Problem sauber auf den Punkt zu bringen und die Bevölkerung ordentlich zu informieren? Statt dessen werden Nebelgranaten geworfen, von beiden. Ich gehe davon aus, die Bevölkerung wäre intelligent genug, die Sachverhalte zu verstehen und dann auch, wer blockiert. Die ÖVP hätte natürlich einen gewissen Erklärungsnotstand, weil sie ja aktiv daran mitwirkte, dass es so ist, wie es ist. Was solls, Irrtümer zuzugeben wirkt immer sympatischer als stures Weiter so!

Was man auf EU Ebene wirklich ändern müsste: die völlig übertriebenen Bestimmungen über den Abschiebeschutz von Schwerverbrechern bzw. deren Auslegung durch den Menschenrechtsgerichtshof. Niemand sieht nämlich ein, warum der Schutz eines Mörders oder Terroristen wichtiger sein soll als der Schutz der Bevölkerung vor diesen. An sich sieht die GFK vor, dass sich kein Verbrecher auf diesen Abschiebeschutz berufen können sollte. Wenn man das nämlich zu Ende denkt, müssten wir heute auch Hitler Asyl gewähren, wenn ihm in seinem Herkunftsland die Todesstrafe drohte.

Unterschiedliche Behandlung von Einheimischen und Fremden?

Auch das geht und ist dem Rechtswesen längst nicht so fremd, wie uns manche einreden wollen, denn Ungleichbehandlung bewirkt ja meistens besondere Schnappatmung bei den üblichen Verdächtigen.

Deshalb schließe ich mit diesem Zitat:

"Wie rechtfertigt man die unterschiedliche Behandlung von Staatsbürgern und Asylwerbern?

Im englischen Recht habe ich gelernt, dass der, der Gerechtigkeit („equity“) sucht, mit sauberen Händen kommen muss (die „Clean Hands“-Doktrin). Das ist auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz bedeutsam. Also wenn jemand die Aufnahme in unseren Staat, in unsere Gesellschaft sucht, kann man schon höhere Anforderungen stellen und Sanktionen vorsehen, die für Staatsbürger nicht vorgesehen sind."

Dem werden wohl die Meisten zustimmen können.

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