Ich warte auf die nächsten Abmahnungen an die Medien

Entweder haben die soviel Geld, kaufen sich frei?

Allein er vergewaltigte, ging mit Messer auf sie los!

Nur ein Gericht kann aussprechen ob es sich um Vergewaltigung handelt, ob die Person nicht selbst ins Messer gelaufen ist?

Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so schwer es so manchen Redakteur fallen muss. Da kommt immer wieder was durch in den Berichten die ich hier natürlich nicht verlinke.

Natürlich, ein Anwalt oder Richter kann verstehen wie er will, die haben die Macht. Wenn es auch nicht so gemeint war. Wenn der Redakteur auch seine Emotionen hat, es wird ihm nicht verziehen.

Anders schon bei Rechtsexgtremen Auftritten: Öffentlich kann man dazu aufrufen, siehe LInk Krone. Puls 24 hat die Sache ebenfalls behandelt. "Schauen wir uns an"! Sagt die Polizei?

Was alles geht. Man kann nur den Kopf schütteln. Wenn die Justiz sagt: "Schaut ihr euch nicht an"! Oder der Innenminster alle zurückpfeift ist es so.

Quelle: Oder eine der Quellen: Polizei prüft Video

https://www.krone.at/2594453

Es muss natürlich die Unschuldsvermutung gelten. Prüfen kann die Polizei, ob was rauskommt entscheidet der Staatsanwalt und der Innenminister.

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

4 Kommentare

Mehr von zeit im blick