Die Impflüge in der NZZ: Vorfront von kontrollierter Opposition

Der zerschmetternde Hieb, den das Corona-Narrativ mit dem endgültigen Eingeständnis des offensichtlichen erhielt, nämlich dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Impfungen die Verbreitung des Virus verhindern, was u.a. Grundlage für die systematische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Impfstatus war, wurde von den Medien grösstenteils entweder ignoriert oder frontal Geleugnet, unter der abstrusen weil realitätsfremden Behauptung, dass dies nie so kommuniziert worden wäre. Dies ist in Anbetracht der Postulate über die Erkenntnistheorie im postmodernen Zeitgeist die in „Epistemologie der Postmoderne“ dargelegt werden nicht überraschend, da sich hier teils auf sehr organische Weise ein Narrativ gebildet hat, indem die Medien und ihre Mitarbeiter in der Sicherheit der am weitesten verbreiteten und akzeptierten Thesen Zuflucht vor dem Zweifel und dem Unwissen suchen, und entsprechend der kognitiven Dissonanz welche aus der Falschheit dieser Thesen folgt entgehen wollen.

Die NZZ geht allerdings einen Schritt weiter und betreibt, freiwillig oder unfreiwillig, das, was man kontrollierte Opposition nennt: Sie geht auf die Argumentation, welche das Narrativ in Frage stellt, scheinbar ein, allerdings um diese anschliessend zu subvertieren und nichtig zu machen. Metaphorisch wäre dies zu vergleichen zwischen einem Fluss, der, um einen potentiellen Schaden zu verhindern, entweder mit einer Staumauer o.ä. gehalten werden soll, im Vergleich zu seiner Kanalisierung und Neuausrichtung. Während das halten des Flusses diesen komplett aufhält und den Schaden gänzlich verhindert, existiert die Gefahr, dass der Druck zu gross wird und die Staumauer nicht hält. Wird der Fluss kanalisiert, so fliesst er zwar weiter, aber in die optimalste Richtung, in welcher er am wenigsten Schaden anrichten wird, und der Druck wird abgebaut. Genau dies ist was eine Publikation der einst renommierten Zeitung NZZ tut.

Der Titel ist auffällig: Die Schikanierung der Ungeimpften basierte auch auf falschen Informationen – Rückblick auf eine soziale Ächtung. Hier werden gleich zwei Standpunkte der narrativkritischen Argumentation aufgegriffen: Einmal, dass die Ungeimpften „schikaniert“ wurden, was eine ungerechte Willkür andeutet, und zweitens, dass hier falsche Informationen verbreitet wurden. Doch schon der Untertitel ist vielsagend: Der Schweizer Gesundheitsminister täuschte die Öffentlichkeit über die Wirkung der Covid-Impfung. Erklärungsbedarf scheint er dafür nicht zu sehen. Die Debatte um eine «Impflüge» zeigt: Die Pandemiejahre haben verletzte Seelen zurückgelassen. Obgleich bereits zugegeben wurde, dass falsche Informationen verbreitet wurden, wird das Wort „Impflüge“ in Anführungszeichen gesetzt, so als ob diese falschen Informationen, welche bewusst falsch waren, eben keine Lüge seien; das Narrativ soll somit erhalten bleiben, indem das Gegennarrativ der Impflüge nicht anerkannt wird. Anschliessend steht, dass die Pandemiejahre „verletzte Seelen“ zurückgelassen hätten. Nicht also Grundrechte und Menschenwürde wurden verletzt, was eine juristische Implikation mit sich führen würde, sondern „Seelen“, also die subjektive Wahrnehmung. Schon hier wird den Anschuldigungen entkräftet.

Der Text schreibt: Die Verdrängung der Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben passierte auch unter der Annahme, dass diese im Unterschied zu den Geimpften ansteckend seien. Heute ist klar, dass auch die Geimpften das Virus weiterverbreiten. [...]

Aufgebrachte Impfskeptiker suggerieren nun, diese gouvernementalen Fake News änderten die ganze Geschichte und entzögen der Regierungspolitik die Legitimation. Das ist zu kurz gedacht.

Es wird hier zuerst zugegeben, dass diese „Verdrängung der Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben“ auf Grundlage falscher „Annahmen“ (was impliziert dass man es nicht besser wusste, obgleich es eigentlich eine evidenzlose Behauptung war) geschah, somit wird den Ungeimpften zuerst einmal die erlebte Ächtung zugesprochen. Doch anschliessend wird direkt das Argument, dass dies eben das Narrativ delegitimiere, kurzerhand abgetan mit dem Satz: „Das ist zu kurz gedacht.“ Warum das aber zu kurz gedacht sein soll, wird nicht erläutert. Wenn hier Menschen diskriminiert wurden, ihre grundlegendsten Rechte und ihre Menschenwürde verletzt wurde, ohne dass es einen triftigen Grund dafür gibt, bestenfalls weil man sich wohlwollend getäuscht hat, dann legitimiert das doch sehr wohl die Regierungspolitik. Es ist eine Sache sich mit einer Lappalie zu vertun, aber doch nicht mit dem Entzug von Grundrechten und der Verletzung der Menschenwürde!

Ohne also dieses „zu kurz gedacht“ zu erklären fährt der Text einfach fort: Trotzdem war die falsche Information des Gesundheitsministers ein Puzzleteil, um die Grundrechtseinschränkungen durchzusetzen, denen das Stimmvolk im November 2021 zustimmte. Ausserdem gefährdeten Bersets Aussagen potenziell auch die Gesundheit der Bevölkerung, weil sich Geimpfte in falscher Sicherheit glaubten.

Aber wer meint, das entzöge der Regierungspolitik die Legitimation denkt zu kurz? Es wurden also nicht nur Grundrechte und Menschenwürde verletzt, sondern auch das Leben der Risikogruppen bewusst gefährdet, und trotzdem delegitimiert dies nicht die Regierungspolitik? Wie sehr muss denn eine Regierungspolitik sich irren, um delegitimiert zu werden?

Weiter schreibt Redaktor Benedikt Neff: Erschütterndes Unrecht

In der Corona-Zeit sind Freundschaften in die Brüche gegangen, Familien haben sich zerstritten. Die Gesellschaft ist deshalb aber nicht auseinandergefallen. Eine demokratische Gesellschaft erträgt viel Streit, und selbst eine gewisse Unrechtstoleranz gibt es.

Dass also Grundrechte und Menschenwürde kurzerhand ausser Kraft gesetzt wurden fällt einfach mal unter „Unrechtstoleranz“. Dies ist eine besonders perverse Aussage, denn sie negiert indirekt den Anspruch auf eine Aufarbeitung. Wie weit geht denn diese Unrechtstoleranz? Wenn wieder mal eine Nachricht kommt, dass irgendwo ein Unschuldiger zwanzig Jahre hinter Gitter gesessen hat, ist das auch „Unrechtstoleranz“? Wenn wir über die systematische Diskriminierung des Apartheit-Regimes reden, kann man dann auch sagen, die Gesellschaft sei nicht auseinandergefallen, weil es unter die „Unrechtstoleranz“ fällt? Wo genau ist die Grenze zwischen einem Verbrechen und „Unrechtstoleranz“? Und vor allem: Warum entscheidet Herr Neff, der allem Anschein nach nicht zu den Geschädigten gehört, wann man ein Unrecht, das nicht ihm sondern jemand anderem widerfahren ist, tolerieren sollte?

Es folgt: Die Schweiz hat die Pandemie insgesamt gut gemeistert, und die Balance zwischen Freiheit des Individuums und Schutz der Gesundheit blieb eher gewahrt als in anderen Ländern. Erneut also das Runterspielen des Geschehenen, weil es anderswo schlimmer war. Würde Herr Neff, wenn er Richter wäre, dem bestohlenen sagen, er solle nicht jammern, weil jemand anders bestohlen und zusammengeschlagen wurde? Für gewöhnlich ist zwar das Strafmass ein anderes, je nachdem wie schlimm ein Verbrechen ist, aber eine Straftat wird nicht durch eine schlimmere Straftat nichtig gemacht.

Weiter: Die falsche Kommunikation des Gesundheitsministers zeigt allerdings, dass es keinen Grund für Selbstgefälligkeit gibt. Erneut eine scheinbar harmlose Aussage, hinter welcher sich ein zutiefst perverser Gedanke versteckt: Mit der Anspielung, es gäbe keinen Grund für Selbstgefälligkeit, wird unterschwellig eine Grenze dazu gezogen, welche Rechenschaft man dem Geschehenen abverlangen kann, in diesem Fall, dass die Politiker nicht selbstgefällig sind, fertig. Nicht einmal eine Entschuldigung ist erforderlich, geschweige denn eine wirkliche Aufarbeitung oder, Gott bewahre, strafrechtliche Konsequenzen.

Das Tüpfelchen auf dem I kommt schliesslich am Ende, wie es sich für gute Unterhaltung gehört: Hatten die «Covidioten» recht, wie die «Weltwoche» schreibt? Nein. Aber die anderen hatten deutlich weniger recht, als sie recht zu haben glaubten. Nachdem also das ganze Narrativ, auf welchem die Diskriminierung gebaut hatte, in sich zusammengefallen ist, nachdem dieser Text selber zugibt, dass bewusst falsche Informationen verbreitet wurden, um Grundrechte ausser Kraft zu setzen, kommt Herr Neff zu dem Schluss, dass die, die vorher schon gemäss dem Narrativ Unrecht hatten, trotzdem Unrecht haben, und die, die gemäss dem Narrativ Recht hatten, trotzdem Recht behalten. Nichts hat sich also unterm Strich geändert, in keinster Weise sind die fundamentalen Auffassungen jetzt anders.

Was die NZZ hier raushängen lässt ist eine wahrliche Meisterleistung der kontrollierten Opposition. Die Empörung wird mit dem anfänglichen Anschein von Zustimmung kanalisiert, und dann in die Richtung der vollkommenen Bedeutungslosigkeit dirigiert, worin die Geschädigten trotzdem Unrecht haben, und die Schuldigen Recht haben, nur halt ein bisschen weniger. Benedikt Neff schreibt im bewussten oder unterbewussten Wissen, dass eine Mehrheit der Menschen, die Mitläufer waren bei der ganzen Affaire, oder gar, wie er selbst, Teil der Maschinerie waren, die diese Begebenheiten überhaupt erst ermöglichtem, gerne bereit sind, diese Nichtigmachung jeglichen Zugeständnisses auf objektives, unzulässiges Unrecht sowie jeglichen Rechenschaftsverlangens zu akzeptieren, um sich selber folglich auch nicht als mitschuldig sehen zu müssen. Deshalb soll hier auch nicht behauptet werden, der NZZ-Artikel sei bewusst ein solches Werk von kontrollierter Opposition, tatsächlich ist es wahrscheinlicher, dass aus der tatsächlichen Überzeugung, des Selbstbetruges besser gesagt, geschrieben wird, welcher jede Schuld, die über das grösstenteils Subjektive und Unwesentliche hinaus geht, von sich weisen will.

Was wäre, wenn ein Grossteil der Gesellschaft ein Verbrechen an einer Minderheit begeht, und keine grössere Macht ins Spiel kommt, um dieses Verbrechen zu ahnden? Würde diese Mehrheit sich selber richten? Oder würde diese Mehrheit das Verbrechen leugnen, herunterspielen, da ja eben eine Mehrheit mitschuldig und somit auch rückgratlos willig ist, die Schuld zu verneinen, im Wissen, dass das von der Mehrheit getragene System, wie in der Omertà, so ausser Kraft gesetzt werden wird?

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