Landesgesetze können skurril sein. Ein Artikel in DER STANDARD brachte mich dazu im Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 nachzulesen. Und tatsächlich, am Karfreitag sind in Kärnten laut Gesetz Filmvorführungen verboten, aber Striptease-Vorführungen und Peep-Shows explizit erlaubt.

Egal, ob man römisch-katholisch ist, oder nicht, als Österreicher kann man sich dem traditionellen Brauchtum nicht ganz entziehen. Und als gelernter Österreicher weiß man, dass es hier im Alpenland fast nichts gibt, das nicht von beamteten Bürokraten geregelt wird.

Unserem österreichischen Förderalismus ist es geschuldet, dass es so gut wie alle Gesetze in neun, bundesländer-spezifischen Varianten gibt. So auch die Veranstaltungsgesetze. In jenes von Kärnten habe ich einen genaueren Blick geworfen.

Dort besagt "§ 1 Anwendungsbereich" unter Ziffer (1): "Dieses Gesetz gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen (...)."

"§ 8 Verbotene Veranstaltungen" definiert unter Ziffer (3): "Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden."

Die römisch-katholische Kirche hat ihren christlichen Willen also erfolgreich der Legislative aufgedrängt. So viel zum Thema Trennung von Staat und Kirche ...

Zu den Ausnahmen, auf die das Kärtner Veranstaltungsgesetz 2010 nicht anzuwenden ist, zählen unter anderem "die Durchführung von Peep-Shows, Stripteasevorführungen, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzvorführungen (...)".

Der Fall ist also glasklar: Am Karfreitag und am Heiligen Abend ist in Kärnten Kino gesetzlich & ganztägig verboten. Frivole & nackte Tatsachen hingegen sind explizit erlaubt. Kino pfui, Puff hui. ;)

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 26.03.2016 21:47:04

7 Kommentare

Mehr von Andreas Dolezal