Deutschland erwägt, die Religionsfreiheit aufzuheben

Vorsicht: keine Satire - Vorsicht: keine Satire - Vorsicht: keine Satire

Massentaufen mit bis zu 100 Asylbewerbern sind keine Seltenheiten in der Katholischen Kirche oder der Evangelischen Gemeinschaft. In Hamburg werden von iranisch-christlichen Gemeinden ganze Schwimmbäder belegt. Selbst der Stadtparksee muss als Taufbecken herhalten. Echte Fließbandarbeit im Namen des christlichen Gottes (Jesuahu Akbar!). Etwa 1200 Asylbewerber, meist aus dem Iran und Afghanistan, haben sich im Jahre 2016 bisher mit einem Taufbegehren an die verschiedenen Gemeinden in Deutschland gewandt.

Viele Taufwillige und Taufsuchende haben schon im Iran im Untergrund als Christen gelebt. Sie wollen hier endlich ihren wahren Glauben ausleben, ohne ihre Ermordung und die ihrer nahen Angehörigen zu befürchten. Andere wollen vom beengenden Islam loskommen. Viele ziehen beim in Deutschland vorhandenen Vergleich das Christentum dem Islam vor.

Es gibt auch schwarze Schafe. Einige wenige Asylbewerber gehen davon aus, dass durch die Taufe ihr Asylantrag positiv beschieden wird und sie in Deutschland bleiben dürfen. Die Katholische Kirche und die Evangelischen Gemeinschaft geben nun ihren Täufern einen eigenen konfessionell-christlichen Leitfaden heraus. Jeder Taufinteressent muss seine Motive zum Übertritt genauestens darlegen. Die Biografie der tauffordenden Asylbewerber wird intensiver be- und durchleuchtet als bei Muslimen, die ihren wahren Glauben bewahren wollen. Die taufwilligen Asylanten werden darauf hingewiesen, dass die Taufe nicht zu einem positiven Asylbescheid führt, und dass eine Abschiebung in den Iran oder nach Afghanistan nach erfolgter christlichen Taufe auch bei Rückkonvertierung zum Islam die Hinrichtung im Heimatland nicht sicher verhindert.

Deutsche staatliche Stellen sehen im Übertritt zum Christentum einen „selbst geschaffenen Nachfluchtgrund“. Deshalb muss der Asylbewerber glaubhaft beweisen, dass er bereits vor seiner Flucht Christ hat sein wollen. Wenn ihm dies nicht zur Zufriedenheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF gelingt, wird ihm die christliche Taufe verwehrt, bzw. nicht anerkannt werden.

Die Bundesregierung berät, ob eine Änderung des GG Art. 4(1) notwendig ist.

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Sandra Schleicher

Sandra Schleicher bewertete diesen Eintrag 13.08.2016 16:59:51

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 11.08.2016 08:42:04

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