Tausende afghanische Flüchtlinge in Deutschland bezeichnen sich selbst als Taliban

Immer mehr afghanische Flüchtlinge erklären, dass sie Talibankämpfer gewesen sind. In 70 Fällen wird bereits ermittelt.

Während der unkontrollierbaren Flüchtlingszuwanderung sind seit 2015 möglicherweise einige Tausend Talibankämpfer aus Afghanistan nach Deutschland gelangt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) meldet, dass bisher 4.000 bis 6.000 Personen angegeben haben, über Kontakte zu der radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan zu verfügen und für die Taliban gekämpft zu haben.

Auf die Sicherheitsbehörden kommt mehr Arbeit zu als sie sie zu bewältigen gewillt sind oder vermögen. Der Generalbundesanwalt ermittelt schon in mehr als 70 Fällen, entsprechend 1-2%! Sechs Männer sitzen in Untersuchungshaft, entsprechend 0,1-0,2%! Bald beginnen in Berlin und Koblenz die ersten Verfahren gegen die Taliban.

Handelt es sich bei den Flüchtlingen tatsächlich um Taliban-Kämpfer? Die Behörden rätseln über die Motive der Sebstbezichtiger. Bereuen die Taliban-Terroristen ihr böses Tun, um in Deutschland ein anständiges Leben zu beginnen? Hoffen die Afghanen auf bessere Bleibeperspektiven, wenn sie sich als Taliban ausgeben? Wissen sie, dass sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden können, weil eine Mitgliedschaft bei den Taliban dort die Todesstrafe zu Folge hat?

Wenn der Tod droht, darf niemand abgeschoben werden!

Deutsche Ermittler rechnen nun mit zahlreichen Terrorprozessen gegen Taliban-Kämpfer, zusätzlich zu den laufenden Verfahren gegen IS-Mitglieder. Der Generalbundesanwalt sieht die Grenzen der Leistungsfähigkeit seiner emsigen Beamten trotz Dienst nach Vorschrift überschritten. Er verlangt nach Obergrenzen, die es in Refugees-Welcome-Deutschland nicht gibt.

Die Überlastung der Gerichte hat auch ihr Gutes. Viele der seit längerem einheimischen kleinen Gauner kommen ungeschoren davon, weil die Zeugen bis zum verschleppten Prozessbeginn sich an nichts mehr erinnern können oder wollen oder verstorben sind. Zusätzlich widersprechen beinahe 100% der Asylsuchenden einem negativen Asylbescheid. Wegen Armut trägt die Allgemeinheit die Gerichtskosten und solange die Verfahren andauern, erhalten die Prozessierenden weiterhin Sozialleistungen. Eine wahre Goldgrube, nicht nur für mittelmäßige Advokaten!

Zurück zu den Taliban. Die Logik des Systems zwingt die Richter, sich immer für das Asyl der Afghanen zu entscheiden, unabhängig davon, ob dem Asylanten nachgewiesen werden kann, ob er kein Taliban ist oder doch. Kann dem mutmaßlichen Taliban nicht nachgewiesen werden, dass er ein Terrorist ist, so bedeutet es nach unserer freien und demokratischen Rechtsprechung nicht, dass der Beschuldigte kein Taliban ist, sondern nur, dass die Beweise hierfür nicht ausreichen. Niemand kann dem gerichtlich festgestellten Nicht-Terroristen beweisen, dass er kein Taliban ist. Wird dem mutmaßlichen Taliban hingegen nachgewiesen, dass er ein Terrorist ist, so erhält er in Deutschland die lebenslängliche Aufenthaltsgenehmigung, weil er wegen der angedrohten Todesstrafe nicht nach Afghanistan abgeschoben werden darf. Somit erhält jeder mutmaßliche Afghane politisches Asyl in Deutschland, sobald er sich entscheidet, sich der Taliban-Mitgliedschaft zu bezichtigen.

Der Asylant muss im schlimmsten Fall mit einer mäßigen Freiheitsstrafe rechnen, die bedeutend angenehmer ist als ein Aufenthalt in einem Flüchtlingslager, da die deutschen Gefängnisse keine KZ sind (Worte des amtierenden Heiligen Spontifex).

Gibt es eine Möglichkeit, den Gordischen zu knacken? Selbstverständlich. Deutschland muss die Todesstrafe wieder einführen! Vorbereitungen hierzu laufen in vollem Gange:

Integration ist keine Einbahnstraße!

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