Bleiberecht trotz Terrorparagraph

Der Attentäter, der nach dem Anschlag in der Wiener Innenstadt von der Polizei erschossen worden ist, war 20 Jahre alt, hatte nordmazedonische Wurzeln und war einschlägig wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorbestraft. Das gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bekannt.

Ausführender Täter war also ein in Österreich aufgewachsener Nordmazedonier (so viel zu den Deutschursen, die angeblich alle Integrationsprobleme lösen). Rädelsführer bei der österreichischen IS-Bande sind jedoch andere. Wie der albanische Nordmazedonier durften auch tschetschenische Russen trotz ihrer Verurteilung wegen des Terrorparagraphens in Österreich bleiben.

Als Argument für die Zuerkennung des Bleiberechts führte die zuständige Behörde aus, dass ein verurteilter tschetschenischer Terrorist seine 8 Kinder weiterhin "erziehen" müsse und er sich ja durch seinen "großen Freundeskreis" in Österreich bereits gut integriert hätte (und wohl bestimmt auch in naher Zukunft seine erste Minute in Österreich arbeiten werde).

Dabei untersteht die zuständige Asylbehörde dem angeblich so strengen türkisen Innenminister. Genauso pervers urteilt natürlich auch die grüne Justiz über solche Fälle. Dem Obmann einer steirischen IS-Moschee wurde der Asylstatus nach Aberkennung durch das damals blaue Innenministerium wieder zuerkannt, sodass der IS-Prediger wieder sein volles Gehalt vom roten Sozialstaat abkassieren konnte.

(Seit Jahren darf in Wiens Hasnerstraße ungestört Hass gepredigt werden)

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