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Wieder einmal hängen zahlreiche Zettel mit einem Suchaufruf an etlichen Stellen in der Siedlung. Eine langhaarige schwarz-weiße Katze wird vermisst. Gleichermaßen schlimm für Katze wie auch deren Besitzer. Wie konnte sie nur entkommen? Wieso ist sie überhaupt fortgelaufen? Viele Fragen, die auch ich mir damals stellte, als meine allererste Katze verschwand. Ich machte mir große Vorwürfe, weil ich kein Katzengitter am Balkon befestigt habe. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoß, deshalb dachte ich es sei nicht notwendig. Der kleine Kerl, er war erst sechs Monate alt, ging zwar hin und wieder strawanzen, aber er fand immer wieder nach Hause. Abgesehen davon war er bei der Nachbarschaft bekannt und jeder wusste wo er Daheim war. Trotz der intensiven Suche blieb er verschollen. Das war auch der Anlass bei der zweiten Katze den erweiterten Wohnbereich, sprich die Loggia mit einem Netz ab zu sichern.

Das Zusammenleben in Zwanzig Jahren mit unterschiedlichen Katzen hat mir aber gezeigt, wie individuell es wohl mit dem Vergattern sein kann.

Es gibt Katzen, die scheinen keinerlei Interesse zu haben die Nase je ins Freie zu stecken. Andere wiederum haben einen unbändigen Freiheitsdrang. Wiederum andere begnügen sich damit komfortabel von einem erhöhten Plätzchen das Geschehen in der weiten Welt zu betrachten. So wie es Charlie meist an warmen Sonnentagen in einem Blumekisterl genussvoll zelebriert. Eine Garantie habe ich nie, dass er nicht doch eines Tages auf die Idee kommt, einen Sprung in die Wiese zu machen. Zumal ja der Jagdinstinkt stets mit ihm auf der Lauer liegt.

Keiner von den Zweien betritt derzeit den Außenbereich, es scheint ihnen ganz einfach zu kalt zu sein. So oder so, bin ich sehr froh darüber, dass sich derzeit kein Netz oder Gitter vor meinem Fenster befindet. Es sieht nicht sehr schön aus, es schränkt den Weitblick ein und wirkt auf mich sehr beklemmend.

Sicherlich werden Katzenbesitzer, die in starkbefahrenen innerstädtischen Wohnraum leben, eher einen Schutz in Betracht ziehen. Eine Rolle spielt freilich auch das Stockwerk in dem die Katzen leben. Sie sind zwar hochtalentierte Sprungakrobaten, doch so ein Sturz aus mehreren Metern in die Tiefe, kann böse enden.

Die Auswahl an Schutzgitter und Netzen ist enorm groß. Aber mit ein wenig Geschick und Einfallsreichtum kann man sich ein solches auch ganz einfach selber zusammenstellen und bauen. Falls man doch zwei linke Hände besitzt, ist es jedenfalls ratsam sich ausreichend zu informieren, welches Modell für den Balkon oder das Fenster in Frage kommt. Eines das auf die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse und Vorstellungen passend scheint. Aber vor allem für die Katze definitiv als Schutz dient und keinerlei Verletzungsgefahr besteht.

Wir Katzenbesitzer tragen eine große Verantwortung für unsere Lieblinge. Und jeder, der schon einmal die Umgebung mit Dutzenden Suchplakaten voll gepflastert hat, weiß wie unendlich traurig sich das anfüllt, wenn die Katze plötzlich nicht mehr da ist.

Das Wohl unserer Haustiere liegt natürlich ganz unserer Hand, es ist ebenso in einem BundesGesetzBlatt genau definiert. Hier ein Auszug davon; Punkt 11 bezieht sich hier auf das Anbringen von Schutzvorrichtungen.

BGBl. II Nr. 486/2004

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen

(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.

(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt

(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.

(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.

(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.

(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.

(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.

(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.

(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

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Paradeisa

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dohle

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