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Montagmorgen. Die Firmenwebsite ist nicht mehr erreichbar. E-Mails kommen zurück. Jemand aus dem Büro stellt die naheliegende Frage: „Ist unsere Domain weg?“
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In solchen Situationen entsteht schnell Panik. Vielleicht hat jemand die Domain übernommen? Vielleicht wurde sie nicht verlängert? Vielleicht ist der Registrar schuld?
Bei einer .de-Domain sollte man zunächst etwas anderes tun: **herausfinden, was überhaupt verschwunden ist.**
Denn eine nicht erreichbare Website bedeutet noch lange nicht, dass man die Domain verloren hat.
## Website weg, Domain weg – oder nur der Provider?
Domain, Website, E-Mail und Hosting werden im Alltag gerne als eine einzige Sache betrachtet. Technisch und organisatorisch sind es aber verschiedene Ebenen.
Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains. Dazwischen steht normalerweise ein Provider, über den die Domain verwaltet wird. Website, Datenbank, DNS und E-Mail können beim selben Unternehmen liegen – müssen es aber nicht.
Genau daraus entstehen viele Missverständnisse.
Wird beispielsweise ein Hostingvertrag gekündigt, kann die Website verschwinden, obwohl die Domain weiterhin registriert ist. Wird ein alter Agenturvertrag beendet, können Nameserver nicht mehr funktionieren. Läuft ein E-Mail-Paket aus, ist möglicherweise nur die Mailbox betroffen.
Deshalb ist der erste Satz bei einem solchen Notfall nicht:
**„Die Domain wurde gestohlen.“**
Sondern:
**„Welchen Status hat die Domain aktuell?“**
## TRANSIT bedeutet noch nicht, dass die Domain verloren ist
Für .de-Domains gibt es eine Besonderheit, die viele Unternehmen erst kennenlernen, wenn etwas schiefläuft: das sogenannte TRANSIT-Verfahren.
Gibt ein Provider die Verwaltung einer Domain auf, kann die Domain in TRANSIT gelangen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Vertragsbeziehung zwischen Domaininhaber und Provider endet.
Der entscheidende Punkt: **Der bisherige Domaininhaber bleibt zunächst Domaininhaber.**
Die Domain wird in dieser Phase durch DENICdirect verwaltet. Allerdings gehören Hosting, Website oder E-Mail-Dienste des bisherigen Providers nicht automatisch dazu. Deshalb kann eine Domain technisch „kaputt“ wirken, obwohl sie rechtlich beziehungsweise registrierungstechnisch noch nicht verloren ist.
DENIC informiert den Domaininhaber über das weitere Vorgehen. Innerhalb der genannten Frist kann er beispielsweise zu einem neuen Provider wechseln.
Das klingt komfortabel. Es gibt aber einen entscheidenden Haken: DENIC muss den Domaininhaber erreichen können.
Eine jahrelang nicht aktualisierte Firmenadresse, ein ehemaliger Mitarbeiter als Kontakt oder ein nicht mehr verwendetes E-Mail-Postfach können deshalb plötzlich sehr teuer werden.
## Auch eine gelöschte .de-Domain ist nicht sofort frei
Selbst wenn eine .de-Domain tatsächlich gelöscht wurde, ist sie im Regelfall nicht in derselben Sekunde für den nächsten Interessenten verfügbar.
Nach einer normalen Löschung beginnt die sogenannte **Redemption Grace Period**, kurz RGP.
Sie dauert bei .de-Domains 30 Tage.
Während dieser Schutzzeit kann die Domain grundsätzlich nur für den letzten Domaininhaber oder für einen von diesem bestimmten Dritten erneut registriert werden.
Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus gegen versehentliche Domainverluste.
Wer also am Montag feststellt, dass seine Domain gelöscht wurde, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass alles vorbei ist. Befindet sich die Domain noch in der RGP, besteht normalerweise noch eine Möglichkeit, sie wiederherzustellen.
Dabei sollte man aber keine Zeit verlieren.
Es gibt außerdem Sonderfälle, in denen die üblichen RGP-Regeln nicht greifen – beispielsweise bestimmte Konstellationen mit einem bestehenden DISPUTE-Eintrag oder bestimmten Kündigungen durch DENIC. Wer einen konkreten Problemfall hat, sollte deshalb immer den tatsächlichen Domainstatus prüfen und nicht nur von einem allgemeinen Ablaufdiagramm ausgehen.
## Ein typischer organisatorischer Fehler
Nehmen wir ein fiktives mittelständisches Unternehmen.
Die Website wurde vor acht Jahren von einer Agentur erstellt. Die Domain registrierte damals ebenfalls die Agentur. Jahre später kommt eine neue Website. Die alte Agentur wird gekündigt.
Intern glaubt jeder, dass „die Domain sowieso der Firma gehört“.
Niemand kontrolliert aber, über welches Kundenkonto sie verwaltet wird, welche Anschrift hinterlegt ist und wohin wichtige Mitteilungen geschickt werden.
Die Website funktioniert zunächst weiter.
Monate später kommt es zu einem Problem.
Dann beginnt die Suche:
- Wer hat das Login?
- Wer bekommt die Rechnungen?
- Welcher Provider verwaltet die Domain?
- Wer steht als Domaininhaber in den Daten?
- Existiert die frühere Kontaktadresse überhaupt noch?
Das eigentliche Problem ist in einem solchen Fall nicht DNS, Domain-Catching oder irgendein besonders raffinierter Angriff.
Es ist fehlende Zuständigkeit.
Eine geschäftskritische Domain wurde behandelt wie ein vergessenes Hosting-Zusatzprodukt.
## Was tun, wenn die Domain plötzlich nicht mehr funktioniert?
Bei einer wichtigen .de-Domain würde ich in dieser Reihenfolge vorgehen:
1. **Website und Domain getrennt prüfen.** Ist lediglich der Webserver nicht erreichbar oder hat sich auch der Domainstatus verändert?
2. **Domainstatus bei DENIC prüfen.** Dort lässt sich unter anderem erkennen, ob die Domain registriert ist oder sich in der Redemption Grace Period befindet.
3. **Den bisherigen Provider ermitteln und sofort kontaktieren.** Gleichzeitig Rechnungen, Kündigungen und alte Vertragsunterlagen prüfen.
4. **Nach Schreiben und E-Mails von DENIC suchen.** Besonders wichtig sind Hinweise auf TRANSIT, Kündigung oder AuthInfo.
5. **Bei einer Domain in der RGP schnell handeln.** Der bisherige Domaininhaber kann die Wiederherstellung über einen Provider anstoßen.
6. **Ist die Domain bereits wieder frei, zählt Geschwindigkeit.** Ab diesem Moment kann sie grundsätzlich auch von anderen Interessenten registriert werden.
7. **Ist bereits ein neuer Inhaber eingetragen, technische und rechtliche Fragen trennen.** Marken-, Namens- oder sonstige Rechte sind ein eigenes Thema und sollten bei relevantem wirtschaftlichem Wert fachkundig geprüft werden.
Vor allem Punkt sechs verändert die Situation grundlegend.
Solange die Domain noch geschützt ist, geht es um Wiederherstellung.
Nach ihrer endgültigen Freigabe geht es um Neuregistrierung.
## Erst nach der Freigabe beginnt das eigentliche Domain-Catching
Nach Ablauf der RGP wird eine nicht wiederhergestellte Domain wieder für den Markt verfügbar.
Und genau hier beginnt das Gebiet, mit dem ich mich seit vielen Jahren beschäftige: Domain-Catching und Backorder.
Interessenten können versuchen, eine Domain unmittelbar nach ihrer Freigabe neu zu registrieren. Bei interessanten Namen kann es mehrere Interessenten geben. Ein Backorder ist deshalb keine Garantie darauf, dass man eine Domain tatsächlich bekommt.
Aus meiner Arbeit mit DomainCatcher kenne ich die andere Seite dieses Prozesses gut. Ich sehe Domains dann, wenn sie nach ihrem bisherigen Lebenszyklus erneut verfügbar werden oder werden könnten.
Wichtig ist mir dabei eine klare Trennung:
Ein Domain Catcher nimmt niemandem eine noch geschützte Domain weg. Interessant wird der Catching-Prozess erst dort, wo eine Domain nach den vorgesehenen Verfahren wieder registrierbar wird.
Wer genauer verstehen möchte, wie Backorder, Domain-Catching und der Lebenszyklus einer .de-Domain praktisch zusammenspielen, findet dazu meine **DomainCatcher-Case-Study auf leokobes.com**.
## Die beste Rettungsstrategie beginnt lange vor dem Notfall
Eigentlich sollte ein Unternehmen niemals erst dann über seine Domainverwaltung nachdenken, wenn die Website nicht mehr funktioniert.
Domains gehören in ein simples Unternehmensregister:
- Welche Domains besitzen wir?
- Wer ist Inhaber?
- Bei welchem Provider werden sie verwaltet?
- Wer hat Zugriff?
- Welche E-Mail-Adresse erhält Mitteilungen?
- Welche Rechnungen gehören dazu?
- Wann werden Verträge verlängert oder gekündigt?
Ebenso wichtig sind aktuelle Anschriften und Kontaktdaten.
Und insbesondere bei einer Hauptdomain sollte niemals nur eine einzige Person wissen, wo sie verwaltet wird.
Passwörter kann man zurücksetzen.
Eine Website kann man aus einem Backup wiederherstellen.
Selbst einen Server kann man ersetzen.
Bei einer endgültig verlorenen Domain kann es deutlich schwieriger werden.
Denn auf ihr hängen möglicherweise nicht nur eine Website, sondern jahrelang verwendete E-Mail-Adressen, Visitenkarten, Rechnungen, Suchmaschinenrankings, Kundenkonten, Weiterleitungen und die digitale Identität eines Unternehmens.
Deshalb ist eine Domain keine Nebensache in einer Hostingrechnung.
Sie ist ein digitales Betriebsmittel.
Und manchmal merkt man das leider erst an dem Tag, an dem sie plötzlich nicht mehr funktioniert.
**Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon einmal geprüft, wer tatsächlich Zugriff auf Ihre wichtigste Domain hat – und welche Kontaktdaten dort hinterlegt sind?**