Die christliche Judensau muss bleiben

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Judensau an der Wittenberger Stadtkirche bleiben muss. Die Kirche hat sich über Jahrhunderte durch die Aufstellung der Judensau-Plastik offen und erfolgreich zum Judenhass bekannt.

Es geht nicht an, die bei Einheimischen und Touristen gleich beliebte Judensau in ein dunkles Museum mit hohen Eintrittsgebühren einzusperren, Mit diesem Urteil steht fest, dass eine Judensau für Juden keine Beleidigun sein kann. Wenn dies den Juden nicht passt, können sie ja in ihr gelobtes Land auswandern und am besten alle Muslime mitnehmen. Obwohl diese bisher keinen Einspruch gegen die Judensau haben vernehmen lassen.

Wegen der Pflicht der demokratischen Gleichstellung wird die Stadt Wittenberg und ihre Bevölkerung aufgefordert, auch eine Christensau und eine Muslimesau gut öffentlich zugänglich aufzustellen. Als Christensau könnte Martin Luther dienen, als Muslimesau ein Dönner aus Schweinefleisch.

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