Nun gut, wenn man auf Twitter jemanden mit Nick "Crusader" hat, der einen eigenen Artikel zum Thema "Wieviele islamische Kindergärten braucht Wien?" liked und retweeted, dann beginnt man üblicherweise schon ein bißchen zu grübeln.

Wenn man dann die Profilseite dieses Users öffnet und das findet

ist man dann schon ein wenig verblüfft.

"Stay white" + "white pride worldwide", und das im öffentlichen virtuellen Raum?

Gibt es da nicht irgendwelche Gesetze dagegen - bzw. kann man wirklich so absolut neben der Spur sein, dass man seine augenscheinlich doch eher extreme Gesinnung so offensiv in die Öffentlichkeit trägt?

Ich habe übrigens versucht, dieses Profil bei Twitter zu melden, bin allerdings bis jetzt an den sehr eigenen Meldestrukturen gescheitert. Wäre vermutlich aber schon interessant, wielange die Reaktionszeit und auch die Reaktion/Sanktion selbst dauern würde.

Aber vielleicht kann man sich im Bereich Justiz und Exekutive endlich einmal etwas überlegen gegen all die Grenzüberschreiter, welche öffentlich mit Symbolen und Slogans die eindeutig verhetzend sind agieren.

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julbing

julbing bewertete diesen Eintrag 06.03.2016 10:20:33

gigimannheim

gigimannheim bewertete diesen Eintrag 06.03.2016 09:06:56

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