Kürzlich hatte ich folgenden Fall: eine muslimische Ehefrau, die nur ganz wenige Brocken Deutsch sprach, obwohl sie in den letzten 30 Jahren ca. die Hälfte in Österreich gelebt hatte. Die andere Hälfte in London primär unter den Bürgermeistern Livingstone(Unabh., Labour), Johnson (Tories) und Sadiq Khan (Labour).

Das ist eine der Schattenseiten der "islamischen Ehe", für die finanzkräftige Moslems die verschiedensten Werbeeinschaltungen schalten.

Die traditionelle islamische Familie hat den Mann als quasi "Aussenminister" und die Frau als "Innenminister", zuständig für die Geburt und die Erziehung der Kinder. Dieselbe Aufgabenteilung findet sich auch in der Islamska Deklaracija aus den 1960er Jahren, an der auch der bosnisch-herzegowinische Präsident Alija Izetbegovic (1990-1995; in diese Zeit fallen die berüchtigten Massaker von Srebrenica und Zepa) maßgeblich mitarbeitete.

Ein Nebeneffekt dieser "Arbeitsteilung" ist natürlich: die Frau lernt die Sprache nicht oder nur ganz langsam, bleibt abhängig vom Mann, hat schlechte Chancen am Arbeitsmarkt.

Eine Möglichkeit, derartige Verhältnisse zu vermeiden, wäre natürlich staatliche Eheannullierung bei Integrationsverweigerung, die Auflösung bzw. Für-Ungültigerklärung der Ehe. Sinn macht das natürlich nur dann, wenn sich für die Frau dadurch neue Wahlmöglichkeiten ergeben, aber in Anbetracht der asymmetrischen Zuwanderung/Flucht der letzten 5 Jahre, die einen Männerüberschuss zur Folge hatte und einen Frauenmangel, ist das im Prinzip kein Problem.

Apropos Männerüberschuss: um diesen abzubauen, könnte die eheliche Integrationsverweigerung auch zusammen mit anderen Tatbeständen eine Handhabe für Abschiebung von Männern sein.

Die Integrationsvereinbarung, die derartige Entwicklungen ausschliesst, könnte zur Bedingung gemacht werden für alle Zuwanderer und für viele Fälle, die keine eindeutigen Asylfälle sind, wahrscheinlich auch für subsidiär Schutzberechtigte.

Man könnte ja auch "an die Linie spielen", wie der frühere VfGH-Präsident Korinek das mit einem Vergleich aus der Tennissprache meinte: Ausreizen, was maximal durchgeht beim VfGH.

Das Risiko, damit zu scheitern, muss man halt eingehen.

Man kann es auch so sehen, dass die asymmetrische Endogamie im Islam (Muslime dürfen Nicht-Musliminnen heiraten, aber umgekehrt dürfen Musliminnen keine Nicht-Muslime heiraten) ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung ist, und dass daher nur diejenigen Muslime und Muslimas in Österreich leben dürfen, bei denen beide Geschlechter gleiche Heiratsrechte haben: laut Verfassung sind Privilege des Geschlechts verboten, somit auch das Privileg der islamischen Männer, ausserhalb der eigenen Religion zu heiraten, bei gleichzeitigem Verbot für islamische Frauen, ausserhalb der eigenen Religion zu heiraten.

Aber wir sind ja sooo tollerant (sic!). Wir akzeptieren verfassungswidrige und menschenrechtswidrige Religionen wie den Islam, nur weil in der Allgemeinen (New Yorker) Erklärung der angeblichen Menschenrechte von 1948 wegen des Kalten Kriegs gegen die Sowjetunion die Frage der Menschenrechtskonformität von Religionen vernachlässigt wurde, um eben mit dem Islam einen Verbündeten gegen die Sowjetunion zu haben: das drastischste Beispiel dafür ist die US-amerikanische Unterstützung für die Moddjaheddin im Afghanistan-Krieg der 1980er Jahre, speziell mit Stinger-Raketen (Boden-Luft-Raketen). Die erste Wiener Türkenbelagerung im Jahr 1533 ist übrigens gerechnet in islamischer Zeitrechnung das Jahr 911. Genau dieselben Ziffern wie der 11. September (9-11), der Tag der Anschläge auf das World Trade Center. Nicht nur Tarrant bezieht sich auf die Wiener Türkenbelagerung, sondern Osama Bin Laden tat das genauso.

Damals standen USA und Osama Bin Laden auf derselben Seite, nämlich der gegen die Sowjetunion gerichteten. Aber nach dem Untergang der Sowjetunion 1991 schwand die Unterstützung der USA für islamische Bewegungen und als Reaktion darauf wandte sich Osama Bin Laden dem Terror gegen die USA zu.

CC / Steve Evans https://de.wikipedia.org/wiki/Burka#/media/File:Burqa_Afghanistan_01.jpg

Die islamische Ehe (hier symbolisiert durch die Burka) trennt in vielen Fällen nicht nur die islamische Ehefrau von anderen Männern, sie trennt sie auch von Integration, von Berufschancen, von Spracherwerb, von Bildung und einigen anderen "Kleinigkeiten".

So gesehen ist die islamische Ehefrau vielfach mehr Sklavin und Gebärmaschine als Partnerin. Der Koran spricht von der Frau als Sache, als Acker und als Saatfeld, bei gleichzeitiger Quasi-Pflicht bzw. Quasi-Erlaubnis für die Männer, dieses Saatfeld Frau so oft zu befruchten bzw. zu besteigen wie möglich (Sure 2, Vers 223: „Eure Frauen sind euch ein Acker; geht zu eurem Acker, wie ihr wollt.“ ).

Die Frage ist nun: wollen wir in Freiheitsbesoffenheit die Freiheit zu freiheitwidrigen Religionen bzw. Interpretationen derselben gewähren ?

Bundes-Verfassungsgesetz "Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen."

Wenn Männer außerhalb der eigenen Religion heiraten dürfen, aber Frauen nicht, dann ist das natürlich ein "Vorrecht des Geschlechts", das laut Verfassung ausgeschlossen und verboten ist. Und damit ist auch jede Spielart des Islam, die die klassische islamische asymmetrische Endogamie vorsieht, verfassungswidrig und verboten.

Womit die Anerkennung des hanafitischen Islam (und keines anderen !) als Religion 1912 durch den Staat Österreich als verfassungswidrig bzw. zumindest problematisch dastünde.

Und sie war ja auch nur eine antiserbische, zur Festigung des Besitzes von Bosnien-Herzegowina gedachte taktische Variante in Fortsetzung des Schweinekrieges 1906-11 gegen Serbien, typisch für den "Weiterwurschtler" Kaiser Franz Josef, der gedankenlos von einer Katastrophe in die nächste stolperte, und der Weltkrieg von 1914 war samt verheerender Niederlage nur die Konsequenz dieses verantwortungslosen Spiels mit der Prinzipienlosigkeit.

CC / Moshin https://de.wikipedia.org/wiki/Hanafiten#/media/File:Madh%27hab.png

Spielarten des Islam: der bosnisch-herzegowinische Islam, der die Grundlage der österreichischen Islamanerkennung 1912 war, gehört genauso zum hanafitischen Islam wie der IS. Das und die Anerkennung ebendieses Islam durch Österreich mögen Gründe sein, warum soviele Österreicher bosnischen Hintergrunds sich dem IS anschlossen.

Und der Verlust Bosnien-Herzegowinas 1918/1919 wäre ein Möglichkeit, die Anerkennung des hanafitischen Islam als Staatsreligion 1912 wieder rückgängig zu machen gemaß der clausula-rebus-sic-stantibus-Regel.

Eine Weltkriegsniederlage samt Verlust weiter Gebiete ist eine gravierende und für viele Beteiligte unvorgesehene Änderung; so gesehen ist Rückgängigmachung rechtlich erlaubt.

Die wichtigsten Suren zum Verbot für islamische Frauen, nicht-islamische Männer zu heiraten:

Die Erlaubnis der Eheschließung mit jüdischen und christlichen Frauen stützt sich auf Sure 5:5: „Heute sind euch erlaubt […] die ehrbaren gläubigen Frauen (al-muḥṣanāt min al-muʾmināt) und die ehrbaren Frauen derer, die vor euch die Schrift erhalten haben (al-muḥṣanāt min allaḏīna ūtū l-kitāb), wenn ihr ihnen ihren Lohn gegeben habt, ehrbar seid, keine Unzucht treibt und keine Liebschaften unterhaltet.“ Nur wenige muslimische Gelehrte haben die Auffassung vertreten, dass Muslime keine jüdische oder christliche Frauen ehelichen sollten. Einer von ihnen war der ägyptische Hadith-Gelehrte Ahmad Muhammad Schākir (1892–1958). Er riet von solchen Heiraten ab, weil die jüdischen und christlichen Frauen der Gegenwart bereits vor der Ehe Liebhaber hätten und ihre Jungfräulichkeit verlören und somit nicht mehr unter die Kategorie der „ehrbaren Frauen“ (muḥṣanāt) fielen.[3]

Das Verbieten der Ehe mit einem nicht-muslimischen Partner, ob Mann oder Frau, wird mit Sure 60:10 begründet: „O ihr, die ihr glaubt, wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die ausgewandert sind, so prüfet sie. Gott kennt ihren Glauben sehr wohl. Wenn ihr sie als gläubige Frauen erkannt habt, so lasset sie nicht zu den Ungläubigen zurückkehren. Weder sind sie ihnen erlaubt, noch jene diesen Frauen“ (60:10). Auch Sure 2:221 wird zur Begründung dieses Verbots herangezogen: "Und gebt nicht (gläubige Frauen) an heidnische Männer in die Ehe, solange diese nicht gläubig werden!"

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