Die EU und die Stadt Wien führten Online-Umfragen zu verschiedenen Themen durch, die EU zur Sommerzeit, die Stadt Wien zur Frage der Essverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Was Alle übersahen oder übersehen wollten:

Online-Umfragen sind eine Verletzung des allgemeinen Wahlrechts, und so gesehen rechtswidrig.

Die digitale Unterschicht, die durch den digital divide ausgegrenzt und benachteiligt ist, kann durch den Mangel an Internetzugang, bzw. dadurch, dass sie lediglich über einen prekären Internetzugang verfügt, an diesen Onlineumfragen nicht teilnehmen.

Somit ist es tendenziell nur oder eher die Oberschicht, die an diesen Onlineumfragen teilnimmt, während die Unterschicht an diesen Onlineumfragen vielfach nicht teilnehmen kann, weil sie über die technischen Voraussetzungen darüber nicht verfügt.

Gerade die Unterschicht müsste die Abendsonne maximal nutzen, weil sie oft mangelhafte oder gar keine Beleuchtung hat, gerade die Unterschicht wäre auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, weil sie sich eigene Autos gar nicht leisten kann.

Bei beiden Umfragen werden daher die gefragt, die vom Thema am wenigsten betroffen sind, während die, die vom Thema am stärksten betroffen sind, die schlechtesten Teilnahmevoraussetzungen an diesen Onlinebefragungen haben.

Es stellt sich die Frage, ob man diese Formen der Pseudomitbestimmung nicht völlig kübeln sollte, weil sie eben so eine extrem starke Einschränkung der Allgemeinheit haben.

Man sagt der EU ja allgemein nach, ein Elitenprojekt zu sein; und wenn nur oder tendenziell eher die technologisch privilegierten gesellschaftlichen Eliten an Onlineabstimmungen teilnehmen können, aber die Unterschichten wegen Technikmängeln nicht oder eher nicht, dann scheint eine EU-Ablehnung nur wegen der Unterschiedlichkeit beim Onlineumfragenzugang vorherbestimmt.

Die Abgehobenheit der EU-Eliten bewirkt daher genau die EU-Elitenablehnung, die auch zu Brexit-Prozessen beitragen kann, bzw. könnte sie bewirken.

https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Kluft

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