In ihrem Buch "Insolvenz eines Bundeslandes" schreiben Univ.Prof. Dr. Georg E Kodek, Univ.Prof. DDr. Michael Potacs und Univ.Ass. Dr. Claudia Wutscher zusammenfassend:

"Bundesländer sind insolvenzfähig. Auf sie ist der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit anzuwenden.

...

Von Bundesländern unterhaltene Anstalten können unter die Exekutionsbeschränkung des §15 EO fallen. Im Übrigen sind auf Bundesländer weder die Exekutionsbeschränkungen des §15 EO noch des §16 Abs. 2 F-VG anzuwenden.

Allerdings ist aus dem B-VG eine Garantie der weiteren Funktionsfähigkeit der Bundesländer abzuleiten.

Soweit die Funktionsfähigkeit der Bundesländer betroffen wäre, sind Exekutionsmaßnahmen unzulässig. Diese Einschränkung ist auch in einem allfälligen Insolvenzverfahren zu beachten.

Landesgesetzliche Regelungen, auch wenn diese die Privatwirtschaftsverwaltung betreffen, sind vom Masseverwalter und vom Insolvenzgericht zu beachten.

...."

Brisanz bekommt dieses Gutachten jetzt, nachdem die HETA-Gläubiger das Angebot des Landes Kärnten abgelehnt haben. Kärnten ist ja durch die unbegrenzten Haftungen, die SPÖ, ÖVP, FPÖ/BZÖ und Grüne 2006 (?) im Landtag beschlossen haben, in eine dramatische finanzielle Schieflage gekommen.

Gerichtsprozesse, um die Lage zu klären, werden vermutlich 10 bis 15 Jahre dauern.

An einem allgemeinen Bundesländerinsolvenzrecht wird gearbeitet.

Werden (Kärntner) Politiker entmachtet werden ?

Wird in Zukunft ein vom Gericht eingesetzter Masseverwalter den Großteil der Entscheidungen treffen, die jetzt noch gewählte Politiker und -innen treffen ?

P.S.: Exemplare dieses Buches sind in der Universitätsbibliothek derzeit nicht verfügbar.

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 15.03.2016 21:41:07

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