Über die Unbrauchbarkeit der Verfassung bzgl. Covid-19 und über amtsmißbrauchende Ministerialbeamte

Der frühere Sektionschef und Ministerialbeamte Manfred Matzka (SPÖ), der von der angeblichen Qualitätszeitung "Der Standard" zum angeblichen "Spitzenbeamten" hochgejubelt wird, schrieb in ebendieser Zeitung, die so rosarot ist wie die Partei, der sie nahesteht, einen Artikel, der vor Fehlern und politischen Mißgriffen nur so strotzt.

Matzka behauptet zwar die Verfassungswidrigkeit zahlreicher Regierungsentscheidungen, darunter der Aufhebung von Entschädigungsgesetzen, er läßt aber außer Acht, dass in Anbetracht der Größe der Krise und der Entschädigungen derartige Entschädigungen gar nicht möglich sind.

Angenommen, der Shutsdown ist notwendig und Covid-19 bzw. der Shutdown führt zu einem Rückgang des Bruttonationalprodukts um 10%, der auch in den Folgejahren nachwirkt, so hiesse das dem alten Entschädigungsgesetz zufolge, dass die Republik Österreich u.U. jährlich 40 Milliarden an Entschädigung zahlen muss, und das bei einem reinen Bundesbudget (ohne Schuldentilgung und- neuaufnahme) von 78 Mrd., von denen ca. 70 Milliarden unbeweglich sind, weil durch Verfassungsgerichtshofjudikate z.B. als "wohlerworbene Rechte" festgezurrt, wie Pensionen, etc.

Es mag der völligen wirtschaftpolitischen Inkompetenz von SPÖ-Ministerialbeamten wie Matzka zuzuschreiben sein, dass sie den Widerspruch von Verfassung und Realität einfach nicht erkennen können, oder es mag auch durchgeknalltes Parteiapparatschiktum sein, wenn rote "Intrigen-Spitzenbeamte" wie Matzka Faschismuskeulen schwingen, Dollfuss-Vergleiche ziehen, Verfassungswidrigkeiten behaupten, etc.

Matzka ist angeblich Jurist, und als solcher sollte er wissen, dass Konkurse Verträge oder Vertragsbestandteile außer Kraft setzen können, und dass ebenso Staatsbankrotte, egal, ob eingetretene oder drohende, Verfassungen oder Verfassungsbestandteile außer Kraft setzen können.

Als angeblicher Jurist müsste Matzka eigentlich auch Prüfungen in Verfassungsgeschichte absolviert haben, was er diesem Artikel zufolge offensichtlich nicht hat, was zur Überlegung Anlass geben sollte, ob ihm sein akademischer Grad wegen seiner Intrigen und standeswidrigen Aktionen und sonstiger Fehler nicht aberkannt werden sollte.

Denn in der Bundesverfassung, dem österreichischen B-VG, ist als einziger Krisenfall vorgesehen, dass die Bundeshauptstadt Wien durch eine militärische Offensive eines anderen Staates verloren geht, und der Tagungsort des Nationalrats sowie die Bundeshauptstadt verlegt werden kann.

Eine Seuche wie Covid-19 ist in der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehen, was umso kurioser ist, als die spanische Grippe in genau den Jahren 1918/1919 wütete, die den österreichischen Verfassungsbeschlüssen vorangingen.

Aber in der typischen Verantwortlosigkeit dachten die österreichischen Politiker der damaligen Zeit (auch und insbesondere der Sozialdemokratie) wohl, dass schon irgendein Staatsuntergang wie der Untergang der k.u.k.-Monarchie Entschädigungspflichten aufheben wird, und dass daher ein verfassungsrechtliches Berücksichtigen von Seuchenkrisenfällen nicht notwendig sein würde.

Vielleicht dachte der revolutionär-austromarxistische Flügel der Sozialdemokratie auch, dass zukünftige Seuchen und die verfassungsrechtlichen Probleme, die sie aufwerfen, ein Hebel zur Destabilisierung der Demokratie, zur Delegitimierung der Christlich-Sozialen Partei und zur Transformation Österreichs in eine Sowjetrepublik oder eine Räterepulik sein könnten, und dass die Sozialdemokratie (Spezialdemokratie?) deswegen künftige Krankheiten nicht als Krisenfälle in die Verfassung aufnehmen sollte, damals, als eine Verfassung der Zustimmung der Sozialdemokratie bedurfte.

Die erste Republik wurde generell manchmal beschrieben als "Staat, den keiner wollte" (so lautet ein Buchtitel, IIRC), und die Sozialdemokratie hatte bis 1933 eine Anschlussbefürwortung (Anschluss an Deutschland) in ihren Statuten, die auch dazu beigetragen haben mag (ählich wie beim dritten Lager), dass sie der Qualität der österreichischen Verfassung keine besondere Bedeutung beimaß. In mancherlei Hinsicht waren die Konservativen die am ehesten staatstragende Partei, aber auch bei ihnen zerstörte der linke Flügel der SPÖ mit seiner unversöhnlichen Ablehnung des Kapitalismus den Glauben an die ZUkunftsfähigkeit des Staates. Die Ablehnung des Kapitalismus spielte auch eine Rolle bei der Ablehnung des Angebots einer Anti-Nazi-Koalition durch die Christlich-Sozialen im Jahr 1933, wobei Otto Bauer, das "talentierte Unglück der Partei" als Vertreter des linken Flügels der SPÖ eine Koalition mit den Christlich-Sozialen zur Abwehr der Nazis mit dem Argument ablehnte, die Sozialdemokratie solle nicht den Arzt am Krankenbett des Kapitalismus spielen, ein wesentlicher Grund, warum die Christlich-Sozialen die sich bietende Gelegenheit zur Ausschaltung/Selbstausschaltung des Parlaments nutzten, ein Umstand, den Matzka verschweigt, bzw. vertuscht.

Matzka nennt die rückwirkenden Bestimmungen der türkis-grünen Regierung verfassungswidrig, aber in Wirklichkeit sind sie alternativlos, weil die österreichische Verfassung realitätsunfähig ist, und der Fehler von SPÖ-nahen Ministerialbeamten wie Matzka ist, diese Realitätsuntauglichkeit der Verfassung über viele Jahrzehnte hinweg nicht bemerkt und korrigiert zu haben, ja nicht einmal auf eine Korrektur gedrängt zu haben. So gesehen ist Matzkas Schuldzuweisung an die türkis-grüne Regierung auch eine Vertuschung von Matzkas eigener Mitschuld am Missstand.

Mit seinem Ausritt in die parteipolitische Intrige verletzte Manfred Matzka auch die besondere Treuepflicht, die laut österreichischer Judikatur eng mit der Beamtenpragmatisierung verknüpft ist.

Apropos parteipolitische Intrige: die von Matzka erwähnte Ähnlichkeit so mancher Covid-19-Gesetzestexte mit dem Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz von 1917, die Dollfuss und Sektionschef Hecht 1933 als Hebel für die Ausschaltung/Selbstausschaltung des Parlaments verwendeten (der ohne den Rücktritt des SPÖ-Nationalratspräsidenten gar nicht möglich gewesen wäre), dürfte eher eine Beamtenintrige gewesen sein, als eine wirklich Absicht der historisch ahnungslosen Regierungspolitiker Kurz und Kogler.

Kinderkanzler reinlegen und austricksen und ihnen schädliche Gesetzesentwürfe unterzujubeln ist ja so ein lustiges Spiel SPÖ-naher Ministerialbeamter ....

Früher einmal gab es so was wie ein österreichisches Staatsbeamtenethos, bei dem die Loyalität zum Staat über der Loyalität zu einer Partei stand. SPÖ-Beamter Matzka und seine undifferenzierten Auslassungen sind ein Beweis dafür, dass die Tradition des Staatsbeamtentums keineswegs mehr besteht, sondern dass die Loyalität vieler, allzuvieler Beamter ihrer Partei gilt, nicht ihrem Staat.

Ein Blick über die Grenze nach Deutschland würde lehren, dass auch der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) sagte: "In der Krise muss man Gesetze und Verfassungen brechen". Ein Zitat eines Parteikollegen, das Matzka natürlich vertuscht, aus einer momentanen parteipolitischen Nützlichkeitserwägung heraus, die der SPÖ schon bei nächster Gelegenheit wieder zum Schaden gereichen kann.

So sehr ich Matzka in den vergangenen Jahrzehnten verteidigte, z.B. auf Veranstaltungen, so sehr muss ich seinen Verfall heute beklagen und bedauern ...

Und auch beklagen muss ich die Entwicklung weg vom Staatsbeamtentum hin zum Parteibeamtentum, eine Amerikanisierung und Trumpisierung, die die SPÖ normalerweise entschieden ablehnt ...

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

P.S.: der einzige Fall, in dem die Regierung Kurz wirklich schlecht aussähe, ist der, dass sich herausstellt, dass einzig und alleine Schweden die richtige Politik praktiziert, nämlich eine Art Laissez-faire-Politik, die auf Herdenimmunität hinausläuft. Aber in diesem Fall sähe auch Rendi-Wagner schlecht aus und die SPD in der derzeitigen deutschen Bundesregierung. und das ist vielleicht der Grund, warum Matzka den Fall Schweden nicht thematitisiert.

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