Vor allem Vermieter profitieren vom Bürgergeld.

Der große Teil des Bürgergeldes fließt direkt in die Taschen der Vermieter. Im Jahr 2025 sind allein für die Kosten der Unterkunft etwa 11 Milliarden Euro des Gesamtbudgets von rund 45 Milliarden Euro für das Bürgergeld vorgesehen. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel des Bürgergeldes in die Mietzahlungen geht – also zur Hälfte oder mehr von dem, was Empfänger insgesamt erhalten, an Vermieter gezahlt wird. Diese Summe wächst ständig, da die Mietpreise vor allem in Ballungszentren hoch oder zunehmend steigen.

Statt an anderen Stellen des Bürgergeldes zu sparen – etwa bei den Tagessätzen für Essen oder der Pflegestufe – könnte eine wirksamere Entlastung durch striktere Mietobergrenzen erreicht werden. Denn die Mietkosten sind der größte Einzelposten, den das Bürgergeld tragen muss. Mietobergrenzen, die sich am lokalen Mietspiegel orientieren, existieren zwar, werden aber oft nur eingeschränkt überprüft oder bei einer Übergangszeit nicht strikt angewendet. Das führt dazu, dass das System Vermietern höhere Mieten zur Verfügung stellt, als nötig wäre, und so die Gesamtkosten für das Bürgergeld unnötig in die Höhe getrieben werden.

Eine klare Deckelung der Mieten, die das Jobcenter übernimmt, wäre ein sinnvoller Hebel, um die Ausgaben für das Bürgergeld zu senken. Das würde die Mietkosten gezielt begrenzen, ohne dass Empfänger an essentiellen Leistungen wie der Ernährung oder Pflege sparen müssten. Ein solches Vorgehen würde die finanzielle Belastung der Kommunen und des Bundes auf lange Sicht reduzieren und damit nachhaltig die Höhe der Mittel für Bürgergeld bezahlbar machen.

Zusammengefasst: Die Hälfte oder mehr des Bürgergeldes fließt als Mietkosten an Vermieter, und statt an anderen Leistungen zu sparen, sollten klare Mietobergrenzen eingeführt werden, um die Kosten effektiv zu senken.

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