Gibt es eine STAATSINSOLVENZ? Fall Hypo/HETA; wie funktionieren FIRMENINSOLVENZEN

Für die Firmeninsolvenz oder Insolvenz von Privatpersonen gibt es eine klare, gesetzlich Regelung mit einigen Änderungen seit dem IRÄG 2010 (Insolvenzrechtsänderungsgesetz).

Begrifflich wurde aus der ehemaligen Konkursordnung (KO) die einheitliche Insolvenzordung (IO) mit gleichzeitiger Aufhebung der Ausgleichsordnung (AO) bzw. Anfechtungsordnung (AnfO). Den "40%-Ausgleich" und den "20%-Zwangsausgleich" gibt es zumindest begrifflich nicht mehr.

Nunmehr gilt:

I) Wenn keine Gläubigermehrheit vorliegt, haben wir wie bisher mit der Exekutionsordnung (EO) das normale Verwertungverfahren eines nicht mehr Zahlungsfähigen/willigen (Rangordnungsprinzip).

II) Liegt eine Gläubigermehrheit vor, gilt die Insolvenzordnung (IO; Quotenprinzip).

Dabei unterscheiden wir 3 Verfahrensvarianten:

1) Sanierungsverfahren:

Wenn rechtzeitig ein tauglicher Sanierungsplan vorgelegt wird,besteht die Möglichkeit einer Weiterführung

a) ohne Eigenverwaltung (20% Mindestquote innerhalb 2 Jahren ist zu erfüllen)

b) mit Eigenverwaltung (30% Mindesquote innerhalb 2 Jahren ist zu erfüllen)

2) Konkursverfahren:

Kein Sanierungsplan wird vorgelegt, Liquidierung (=Auflösung) des Unternehmens nach § 180ff IO.

3) Privatkonkurs (Privatpersonen mit Teilschuldbefreiung bei Einhaltung der Schuldenregelung)

Achtung Geschäftsführer:

Binnen 60 Tagen nach Insolvenzeintritt (lt.Gutachten) ist der Konkursantrag zu stellen, andernfalls strafbare Konkursverschleppung vorliegt (§ 156 ff StGB Krida!)und auch der

nicht persönlich haftend Geschäftsführer wird schadenersatz-pflichtig.

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STAATSINSOLVENZ:

Das Völkerrecht hat kennt dafür keine Rechtsgrundlage. Anlässlich der Griechenland - Insolvenzfrage gab es viele "Stammtischmeinungen", aber es gibt kein Staateninsolvenz- Recht.

o Bei einer Firmeninsolvenz ohne Sanierungverfahren wird das Unternehmen im Konkurs liquidiert (=aufgelöst), die Arbeitnehmer verlieren ihre Arbeitsplätze, austehende Löhne werden über den Insolvenzentgeltfonds ausgezahlt. Firmen haben mit einigen Ausnahmen (zB. Großbanken) grs. keine systemtragende Funktion und damit besonderen Schutz im Staat.

Ein Staat dagegen kann nicht liquidiert werden, das Staatsvolk kann ich deswegen nicht in die Arbeitslosigkeit schicken; auch spielen Souveränitätsrechte eine Rolle und bis dato gibt es daher auch noch kein Staaten-Insolvenzrecht. Staatinsolvenzen

verursachen jedenfalls auch systemische Probleme (EURO, EU) in der Staatengemeinschaft, daher auch die Rettungsbemühungen um Griechenland.

Bemühungen im informellen "Pariser Club" (Staaten), "Londoner Club" (Banken) und "Berliner Club" (Private), es handelt sich dabei um informelle Gremien gibt es Regelungsvorschläge, jedoch bis dato ohne Rechtsgrundlage.

Zwischenstand "Hypo Alpe Adria/HETA":

Größter krimineller Skandal der österr. Nachkriegs-Wirtschaftgeschichte, wobei der Staat (= Steuerzahler) im worst case auf 20 Mrd.€ sitzenbleibt.

Die Hypo (Nachfolge HETA) kann die künftig abreifenden Anleiheemmissionen ja nicht mehr bedienen, weshalb über die HETA eine Verstaatlichung erfolgte. Haftungen des Landes Kärnten in Höhe von 11 Mrd. gegenüber den Gläubigern sind schlagend.

Bei bisherigen Staatkrisen, zB. die Argentininekrise 2002 verzichteten die Gläubiger auf 70% ihrer Forderungen. Hier kam es zu einer echten Entschuldung!!!. Ich erinnere mich noch in der Anlagenberatung, wie Käufer nur wegen des damaligen KEST-frei Steuervorteiles für Auslandsanleihen "Argentinische Anleihen" orderten und dann ob ihres 70%-igen Kursverlustes gejammert haben.

Kärnten will mit Hilfe des Bundes seine 11 Mrd. Haftungen (HETA-Anleihen) loswerden und nur 1,2 Mrd. selbst beitragen, mehr ginge nicht und Kärnten müsse Insolvenz anmelden, wofür es jedoch kein Staatsinsolvenzrecht gibt.

Der Bund um eine Kompromisslösung bemüht hätte etwa weitere 5 bis 6 Mrd. angeboten (entspricht dem dzt. Anleihen- Marktwert) und auf dem Rest müssten die Gläubiger sitzen bleiben (Gläubiger sind die deutsche Bank, PIMCO-Fonds, Hege-Fonds, Helvetia-Versicherung, Deutsche Bad Bank FMS, etc...).

Die Gläubiger bleiben weiterhin stur und wollen das Rückkaufangebot ablehnen und den Rechtsweg beschreiten. Die Rede ist von österr. Taschenspielertricks. Um widerborstige Gläubiger hinauszudrängen, schuf Wien ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz, wonach eine 2/3-Zustimmung der Gläubiger genüge für die Annahme eines Angebotes.

Für Österreich steht zwar eine Reputation auf dem Spiel, jedoch warum sollten die Gläubiger am Rücken der Steuerzahler voll befriedigt werden. Schließlich sind auch Anleihen Risikopapiere. Das Problem ist jedoch die zusätzliche Ausstattung mit einer Landeshaftung.

Wenn Kärnten in Insolvenz geht, weiß niemand mangels eines Insolvenzrechtes für Staaten, Ländern, Gebietskörperschaften, was dann eigentlich passiert und was vom Land Kärnten wirklich verwertet werden könnte.

Die Gläubiger sind weiterhin überzeugt, dass eine Insolvenz Kärntens weder im Interesse Wiens noch Klagenfurts liege. Es wäre das Eingeständnis der Staatsorgane, für abgegebene Garantien nicht einzustehen. Das könnte auf Rating und Schuldzinsen negative Einflüsse haben und daher wollen die Gläubiger weiterhin hoch pokern.

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