Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel Islam

Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und muss akzeptiert werden in Sinne von einer Bekenntnisfreiheit.

Die Verfassung hat jedoch der Ausübung der Religionsfreiheit Grenzen gesetzt, wenn dadurch andere fundamentale Prinzipien der Verfassung verletzt werden.

Dazu gehören u.a. das Rechtsstaatlichkeitsprinzip und das Prinzip der Volkssouveränität und Trennung von Kirche und Staat, aus der Aufklärung stammende fundamentale Prinzipien einer demokratischen Ordnung.

Die deutschen Gerichte neigten hier zu sehr widersprüchlichen Urteilen, so sagt in einem Anlassfall die 1. Instanz , dass jedem muslimischen Schüler ein eigener Gebetsraum zur Verfügung gestellt werden müsse, die 2.Instanz sagt wiederum, das ist für eine Schule schon ökonomisch nicht zumutbar. Die widersprüchliche deutsche Rechtssprechung ist ein juristisches Trauerspiel.

InFrankreich etwa werden Religion und Staat viel konsequenter getrennt als in Österreich. An staatlichen Bildungseinrichtungen dürfen deshalb keine auffälligen religiösen Symbole getragen werden - also auch keinKopftuch. Außerhalb von staatlichen Einrichtungen gilt diesesVerbot nicht. Mit einer Einschränkung: der Burka, einem Ganzkörperschleier der in Frankreich seit 2011 verboten ist.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied jedoch 1998, dass das Schächten ohne vorherige Betäubung des Tieres unter den Schutz der Religionsfreiheit fällt. Und da das Ritual sowohl mit der öffentlichen Ordnung als auch den guten Sitten vereinbar sei, könne es kein Verbot geben. Die tierschutzrechtlichen Aspekte seien dafür keine hinreichende Rechtfertigung. In meinen Augen eine klareFehlentscheidung.

Die frz. Regierung rechtfertigte ihr Gesetz damit, dass sich die Frauen mit der Verschleierung ihres Gesichts der Gesellschaft entziehen würden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte die französische Regelung im Juli 2014.

Meine persönliche Meinung als Jurist dazu:

Nicht das Schleierverbot, sondern die demokratiefeindliche Sozialisierung der Jugend ist für mich entscheidend. Das unreflektierte Auswendiglernen von dogmatischen Heilslehren (zB. Koran oder auch Thora) halte ich für höchst problematisch. Dogmen befördern reduziertes Denken und hindern uns an der freien Weiterentwicklung des Geistes.

Der Islam ist eine mit der westlichen, aufgeklärten Kultur schwer zu vereinbarende Lebensordnung ohne Trennung von Kirche und Staat . Sekularität ist ihm fremd und es gilt die Scharia.

Das in demokratischen Verfassungen vomVolke ausgehende Recht gehthier von Gott aus. Da Gott kein Sprachrohr hat, sind es de facto die Imame. Religion lässt sich vorzüglich zur Unterdrückung des Volkes instrumentalisieren.

Ähnliches hatten wir in der Dollfußverfassungder 30er-Jahre in der Zeit des klerikalen Austrofaschismus. Unsere Verfassungsprinzipien, wie Rechtsstaatlichkeit, Volkssouveränität Art.1 BVG und Trennung von Kirche und Staat setzen der Religionsfreiheit damit auch klare Grenzen.

In einem Standard-Kommentar wird Kurz mit dem republikanischen Präsidentschaftskanditaten Trump auf eine Ebene gestellt und überdies werden Kurz Verstöße vorgeworfen.

Man kann für oder gegen Kurz sein. Ich bin kein Anhänger seiner Parteifreunde, wie zB. seines intriganten Lopatkas. Jedoch Kurz ist einer der wenigen, österr. Ausnahmepolitiker, der seine Arbeit bis jetzt nach meiner Wahrnehmung gut gemacht hat, auch was den kürzlichen Außenministergipfel in Wien betraf.

Dieser Standardkommentar ist ein Affront gegenüber Kurz. Auf der einen Seite linker Netzwerkjournalismus und auf der anderen Seite wiederum die Verteidigung der unethischen, neolibealen Werte (insb. durch Frey) in den Wirtschaftskommentaren, weil die Consultingbranche und auch die Gemeinde Wien über ihre Beteiligungen Anzeigen schaltet und der Hauptherausgeber des STANDARD ein Bilderberger-Netzwerker ist - ein neoliberaler Wirtschaftsclub, der sich mit der Aura des Geheimnisvollen umgibt.

Ich freu mich mit „FischundFleisch“ einejunge, aufgeschlossene Medienplattform gefunden zu haben und gratuliere dazu der Chefredakteurin Silvia und ihrem Team und bin schon gespannt auf den ersten Relaunch mitte Dezember. Diese erfreulich neue und frische Plattform hat auch im GGs. zur old Priesthood der Printjournalisten kapiert, dass in Zeiten des Onlinejournalismus der Journalist sein Monopol als "Gatekeeper" längst verloren hat! Auch die Überschüttung mit Mainstreamjournalismus habe ich als Leser längst satt. F+F dagegen bietet eine bunte, authentische Themenpalette.

Wenn sich der Standard mit der vom roten Wiener Imperium geschürten Kurz-Hetze solidarisiert (=roter "Netzwerkjournalismus";), obwohl Kurz nur seine gesetzlichen Kontrollpflichten (im GGs. zum Magistrat Wien) die islamischen Kindergärten betreffend erfüllt, zeigt das von mangelnden Wissen über normative Ränge im Verfassungsrecht, das Aufklärungs-Gedankengut hat offensichtlich nicht gegriffen. Ich ersuche Sie daher, mehr Selbstreflexion bei Kommentaren zu üben und berufe mich auf unseren Philosophenvater Sokrates, der da meinte:

"Nichts ist übler für den Menschen, als irrige Meinungen.

Jeder müsse froh sein, wenn er davon befreit werde" .

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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Spinnchen

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