Geralt pixabay CC0

„Ich bin sehr froh, dass wir mit dieser Einigung endlich einen großen Schritt gemacht haben, um die Realitäten und Geschäftsmodelle des digitalen Zeitalters besser handhaben zu können“ sagt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, danach ging er wahrscheinlich in sich und dachte:

Urheberrechte was ist das?

Und MdEP Axel Voss (CDU), der maßgeblich an der Gestaltung der EU-URHEBERRECHTSREFORM beteiligte "Experte", legte in der Debatte zum Leistungsschutzrecht nach:

"Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen... Ob du jetzt (gemeint ist die Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann SPD) also den Link dazu kannst du immer machen, nur ob du den ganzen Text dort sozusagen abbilden kannst, ohne dass der Leser nachher auch zur Webseite der Presseverlage geleitet wird, das müsste man in der Form eines Abgeordneten, ist das vielleicht ... als Nichtabgeordneter darfst du das tun." 

Ich hab mal bei der Fraktion der CDU/CSU in Europa nachgefragt und um Konkretisierung gebeten. Ich bin mir zwar im klaren, dass Axel Voss absoluten Bockmist erzählt, und damit wieder einmal bestätigt, dass das Peter-Prinzip wirkt.

Aber man kann ja mal fragen.  Im Übrigen was unterscheidet urheberrechtlich einen Abgeordneten von einer Privatperson?

Deutsche mit Medienrecht befasste Anwälte wie Markus Kompa rollen übrigens vor Lachen oder Entsetzen, wer weiß das schon so genau, gerade durch ihre Kanzleien. Dank der Expertise eines Axel Voss wird auch die deutsche Abmahnindustrie glücklich sein.

Artikel 13 Nr.1 aktuellste Fassung: Member States shall provide that an online content sharing service provider performs an act of communication to the public or an act of making available to the public for the purposes of this directive when it gives the public access to copyright protected works or other protected subject matter uploaded by its users. An online content sharing service provider shall therefore obtain an authorisation from the right holders referred to in Article 3(1) and (2) of Directive 2001/29/EC, for instance by concluding a licencing agreement, in order to communicate or make available to the public works or other subject matter.

Kurz: Anbieter sollen nicht mehr nur die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers per Uploadfilter oder eben händisch verhindern, nein nach jetzigem Stand sollen die Plattformbetreiber beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Tun sie das nicht haften sie.

Damit wird das Geschäftsmodell sämtlicher Plattformen, die den Upload von Inhalten durch Nutzer ermöglichen, in Frage gestellt. Auch ein Uploadfilter hilft da nicht. Bisher galt: Erst, wenn die Plattform von einem Urheberrechtsverstoß erfährt und diesen nicht umgehend beseitigt, haftet sie. 

Der deutsch-französische Deal, der am 5.2. geleakt ist, sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen folgende Kriterien: Die Plattform ist jünger als 3 Jahre und der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro und die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat. Aber auch diese müssen beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen.

Was das nun für fischundfleisch (ist älter als 3 Jahre) und ähnliche kleinere Plattformen bedeuten wird, ist schwer abschätzbar. Natürlich werden durch die geplanten Regularien Zitate und Referenzen unterbunden, was schade ist.

Invalidenturm (vielleicht profitorientiert im Sinne des Gesetzes und auch älter als 3 Jahre) wird damit leben können und eben auf den einen oder anderen Autor, bei unklarer Urheberschaft, verzichten.

Hallo CDU/CSU, ich habe da mal eine Frage zum Urheberrecht

CDU CSU Europa 19. Februar um 09:33: Bisher wälzen Internet-Plattformen wie YouTube und Facebook jegliche Verantwortung für die Klärung von Urheberrechten auf ihre Nutzer ab. Durch die neue Richtlinie zum Urheberrecht soll klargestellt werden, dass die Plattformen die Verantwortung für die Inhalte auf ihren Seiten übernehmen müssen. Artikel 13 der Richtlinie sieht vor, dass Lizenzvereinbarungen auch die Uploads der Nutzer umfassen sollen. Die Nutzer werden diesbezüglich von der Haftung befreit und können Inhalte legal und ohne weitere Lizenzierung auf die Plattform hochladen. Der Artikel 13 schafft somit für die Nutzer der Plattformen mehr Rechtssicherheit.

Gerald Fontaine: Wie darf ich diese Aussage verstehen Herr @AxelVossMdEP? Ich betreibe https://invalidenturm.eu, bedeutet das nun dass ich beliebigen Contend von Spiegel oder ARD von deren Seite kratzen kann, um ihn auf invalidenturm zu veröffentlichen? Und kann jeder auch unentgeltlich bei mir klauen, um das dann als sein Werk auszugeben?

Antwort: bisher keine

Die endgültige Abstimmung findet am 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April statt. Also macht Druck auf die Europaabgeordneten! Derzeitiges Abstimmungsverhalten: deutsche Abgeordnete, österreichische Abgeordnete, ungarische Abgeordnete, französische Abgeordnete, tschechische Abgeordnete, polnische Abgeordnete, italienische Abgeordnete

Natürlich kann es auch helfen die Petition zu unterschreiben.

Weiterführende Links:

https://twitter.com/grauhaupt/status/1099642381295599617

https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-schlimmer/

https://www.change.org/p/european-parliament-stop-the-censorship-machinery-save-the-internet

https://www.golem.de/news/eu-urheberrechtsreform-das-absolute-unverstaendnis-des-axel-voss-1902-139511.html

https://invalidenturm.eu/2019/02/scheiss-auf-urheberrechte/

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