Umweltverbrechen der Windlobby am Beispiel Deutschland

Seit 2022 hat die Bundesregierung zahlreiche Artenschutzregelungen zugunsten der Windkraft abgeschafft oder verwässert. Neue EU-Vorgaben (RED III) und nationale Gesetzesänderungen erlauben Genehmigungen nahezu ohne Rücksicht auf Vogel- und Fledermausarten. Betreiber können zudem rückwirkend alte Auflagen streichen lassen – 20 Jahre Naturschutzbemühungen werden so per Änderungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöscht. Selbst die Deutsche Wildtierstiftung schlägt Alarm, doch die Politik hält an der Bevorzugung der Windlobby fest.

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Miki

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