Zur Sicherheit für alle juristisch Ungebildeten möchte ich hiermit festhalten, dass ich Posts wie diese ohne zu zögern an meinen Anwalt weiterleite und rigoros zur Anzeige bringe.

§ 115 StGB:

(1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

4
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 20.06.2016 11:46:29

Eveline I.

Eveline I. bewertete diesen Eintrag 19.06.2016 14:14:51

Livia

Livia bewertete diesen Eintrag 19.06.2016 06:53:42

Silvia Jelincic

Silvia Jelincic bewertete diesen Eintrag 19.06.2016 01:00:27

28 Kommentare

Mehr von julbing