Auf ein Wort Frau Justizministerin Sporrer...

Schon 2x habe ich mich an Sie und Fr. Schumann, Hr. Stocker, Hr. Babler und Fr. Meinl-Reisinger und etliche andere Personen gewandt.

Und diese Schreiben haben es in sich! Aber - Sie und alle anderen Personen aus Politik, Justiz, Medien schweigen derart laut, dass einem die Ohren schmerzen!

Sie alle wissen was sie da tun wenn Sie diesen Jahrhundetskandal totschweigen! Es kann durch dieses Totschweigen sein, dass die StGB- §§: 286, 278, 200, 258a, 302 und andere getroffen werden.

Sie müssen hohes Vertrauen haben, dass da nie eine Untersuchung durch unsere Justiz stattfinden wird. Und wurden ja auch alle meine Anstrengungen fachgerecht "daschlogn" wie Herr Pilnacek das nannte.

Und das trotz gerichtsfester Beweise! Ja, und war ja auch Herr Pilnacek in diesen Skandal involviert, so hat er (auf Weisung des damaligen Justizministers B.? der vorher Schreiben von mir betreffend Verletzung 2er Artikel der EMRK - faires Verfahren, Recht auf wirksame Beschwerde erhalten hat) dem Herrn Pleischl aufgetragen der StA Wr. Neustadt eine Weisung zu erteilen (mit dem Inhalt, dass das Verfahren gegen einen Gerichtsgutachter (5 St 423/09p) einzustellen, obwohl gerichtsfester Beweis vorlag der eine Fälschung der Auswertung eines MMPI Tests belegt! Diese Weisung wurde mir von einer frustriert erscheinenden Person aus dieser StA gezeigt!

Ja, Frau Justizministerin Sporrer, ich bin der Rechtsmeinung, dass weder ein Koalitionsvertrag, noch "sideletter", verbale Abmachungen, ja sogar "vorauseilende Willfährigkeit es verbieten dürfen Straftaten nicht zu untersuchen! Meiner Meinung nach wären das Straftaten!

Also: WARUM LEITEN SIE KEINE UNTERSUCHUNG ZU DEM VON MIR AUFGEZEIGTEN JAHRHUNDERT-JUSTIZ -POLITIK - SKANDAL EIN ? WARUM?

Und ja, ich bin der Meinung/Überzeugung, dass ein Gerichtsurteil welches auf Rechtsverletzungen beruht KEINE Rechtskraft erlangen kann, also nur als ruhendes Verfahren gelten kann!

Offener Brief

Unschuldsvermutung unterbleibt, da ich nur Sachverhalte aufzeige und diese §§ aus underen Gesetzbüchern gegenüberstelle!

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