Darf ein Gerichtsgutachter ein Gutachten fälschen....?

Zwischentitel

Darf ein Gerichtsgutachter Dokumente, über die er nicht alleine verfügungsberechtigt ist vernichten?

Darf ein Gerichtsgutachter wesentliche Testergebnisse dem Gericht unterschlagen?

Darf ein Gerichtsgutachter vor Gericht wissentlich falsch aussagen.....?

Zwischentitel

JA, er darf das wenn eine Richterin und Staatsanwälte das decken!

Dr. Mxxx, Gerichtsgutachter in 9 Cgs 360/08z:

• Dr. M. hat willentlich und wissentlich zu meinem Schaden 4 Seiten seines Gutachtens dem Sozialgericht unterschlagen = § 295 StGB – Unterdrückung eines Beweismittels,

• Dr.M. hat wissentlich und willentlich ein Gutachten abgegeben welches nicht dem § 362 ZPO (OGH 2 Ob 180/08x), (Vollständigkeit) und auch den OGH-Judikaturen dazu, OGH 12 Os 36/07x – irreführende Unvollständigkeit, entspricht, ja dagegen grob verstößt = §295 StGB, Beweismittelunterdrückung,

• Dr.M. hat wissentlich und willentlich ein Dokument (Arbeitsunterlage zu RS-Test) über welches er nicht alleine Verfügungsberechtigt (er ist Gerichtsgutachter, also Hilfskraft der Justiz(!)) ist vernichtet = § 295 StGB, Unterdrückung eines Beweismittels

• Dr.M. behauptet (und beharrt auf dieser Behauptung vor Gericht) in seinem 2ten Gutachten einen RS-Test durchgeführt zu haben. Diese Behauptung ist wissentlich und willentlich falsch. Es wurde nur die zweite Hälfte dieses Tests (und das nur grob unvollständig) durchgeführt = § 288 StGB – falsche Beweisaussage

• Dr.M. macht vor dem Sozialgericht wissentlich und willentlich die falsche Aussage dass die Verwertbarkeit der MMPI-Testergebnisse eingeschränkt sei = § 288 StGB, falsche Beweisaussage,

• Dr.M. unterschlägt die 3 Diagnosehinweise aus dem MMPI welche sehr hohe Krankheitswertigkeit zeigen = § 295 StGB, Unterdrücktes Beweismittel,

• Dr.M. unterschlägt dem Sozialgericht den Diagnosehinweis „D-Skala T-Wert > 80“ welcher schwerst Krankheitswertig ist und auch eine endogene (körperliche) Krankheit anzeigt = § 295, unterdrücktes Beweismittel,

er unterschlägt auch wissentlich und willentlich 3 Diagnosehinweise aus dem gegenständlichen MMPI-Test welche hoch krankheitswertige Diagnosehinweise zeigen! = unterdrücktes Beweismittel = § 295 !

• Dr.M. führt keine Profilauswertung zum MMPI-Test an. Eine Profilauswertung ist aber wesentlicher Teil eines MMPI-Tests(!). (= § 295 Beweismittelunterdrückung )– die wohl unterblieb da die Diagnosehinweise aus Profilauswertungen nicht widerlegbar (und bei den von mir erreichten T-Werten eindeutig hoch krankheitswertige Resultate zeigen) sind.

• U.v.m……..

Tja, das alles wissen die Richterin, Fr. Mag. Bxxx im Verfahren 9 Cgs 360/08z, die Staatsanwälte Mag. Hxxx und Mag. Fxxxx im Verfahren 5 St 432/09p, aber sie begünstigen diese strafrechtlich relevanten Handlungen!

Und dann schließen sich noch rund ein Dutzend Richter und Staatsanwälte dieser Aktion an!

Ich darf ja nicht schreiben, dass diese Personen schuldig sind (!) daher tue ich das auch nicht. Ich stelle nur Handlungen den §§ aus unseren Gesetzen gegenüber. Sie sind herzlich eingeladen für sich selbst zu entscheiden ob diese Personen noch im rechtsstaatlich vorgegeben Rahmen handeln oder einfach Straftaten begehen!

2
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
5 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Hans2001

Hans2001 bewertete diesen Eintrag 25.03.2017 19:51:47

SHG Mobbing Graz

SHG Mobbing Graz bewertete diesen Eintrag 11.04.2016 19:17:25

4 Kommentare

Mehr von Justizopfer