Ein Bericht für unsere Parlamentarier

Sehr geehrte Damen und Herren

Schon vor langer Zeit habe ich dem Justizausschuss eine Nachricht zu den Wurzelverfahren 9 Cgs 360/08z (Sozialgericht Wr.N.) und 5 St 423/09p (StA Wr. N.) betreffend die erschreckenden Verletzungen etlicher §§ aus unseren Strafgesetzbüchern durch Justiz, Gutachter, Beamte der Pensionsversicherungen, Politikern zukommen lassen. Ich verfüge über gerichtsfeste Beweismittel die belegen, dass meine Beschwerden, SVD´s auch von den angeschriebenen Personen oder StA´s und Gerichten gelesen wurden!

Das Alles wollen Sie bitte meinem Blog: https://www.facebook.com/groups/167063096810786 entnehmen. Alle angeführten Vorkommnisse sind gerichtsfest belegt.

Dieser Bericht an Sie betrifft die politische Seite dieses Jahrhundertskandals. Und diese Seite des Skandals ist noch erschreckender als der „juristische“ Teil!

Mit meiner Arbeitshypothese „Sozialbetrug von Oben“ beginnend habe ich mich mehrfach bei der Justizministerin Bandion-Ortner über die Vorkommnisse beschwert. Diese Juristin konnte möglicherweise den § 286 StGB nicht finden.

Auch Herr Justizminister Brandstetter imponierte negativ dadurch, dass er nicht

antwortete, aber 4 SVD`s an die StA Wr.N. weitergab, wo die temporär verschwanden und dann nach heftiger Reklamation wieder auftauchten um dann in einem internen Verfahren „daschlogn“ zu werden (!) Auch auf ein weiters Schreiben, in welchem ich diesen Herrn darauf hinwies, dass er da möglicherweise gegen 2 Artikel der EMRK verstößt gab es keine Antwort. Aber er holte Frau Edtstadler von Pilnacek in sein Büro und sandte sie dann nach Brüssel zum EGMR wo dann auch meine Klage gegen Brandstetter „a limine“ daschlogn wurde……..es hatte offenbar auch Herr Brandstetter ein Verständnisproblem mit dem §286 StGB.

Auch Frau Justizministerin Zadic (sie folgt offenbar einem Koalitionsfriedenschweigegebot) hat in diesen Skandal nicht eingegriffen und eine Untersuchung angeordnet – was eine Verletzung des §286 StGB darstellen könnte.

In weiterer Folge hielt offenbar auch Frau Justizministerin Sporrer dieses Koalitionsfriedenschweigeabkommen ein. Und wieder könnte da eine Verletzung des § 286StGB bei einer Untersuchung erkannt werden.

Es wurden zusätzlich auch die Herren Stocker und Babler 2fach auf diese Vorkommnisse schriftlich hingewiesen. Die einzige (Abwimmel-) Antwort erhielt ich aus dem Büro des Herrn Stocker. Auch Frau Meinl-Reisinger und Frau Schumann wurden 2fach informiert. Was meiner Meinung nach ebenfalls den §286StGB trifft.

Dass auch unsere „freien“ Medien mich sehr laut Totschweigen sehe ich als ein Sahnehäubchen auf diesem Jahrhundertskandal.

Zusammenfassung:

Es treffen die Handlungen von Zahlreichen Justizbediensteten, Politikern und anderen Personen die Definitionen der §§278, 286, 299,258a,302 und einigen anderen§§ die da strafrechtlich relevanten Handlungen beinhalten zu.

Ich halte ausdrücklich fest, dass ich Niemanden beschuldige! Ich stelle nur Sachverhalte dar die ich den Definitionen von Straftaten in unseren Gesetzen gegenüberstell. Ich behalte mir Irrtum und Fehler vor.

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