Eine beschuldigte Staatsanwaltschaft soll gegen sich selbst untersuchen

Mein Schreiben an Mitglieder des Justizausschusses im Parlament:

Kurz nach meiner Email an Sie eröffnete die WKSTA – Leitung zu meiner Email ein Untersuchungsverfahren (25 Nst 1/17s). Als ich kurz nach Erhalt dieser Mitteilung bei der WKSTA – Leitung dazu nachfragte (ich wollte als Partei geführt werden um meine gesetzlich garantierten Rechte aus dem Opferschutzgesetz geltend zu machen) wurde mir mitgeteilt, dass dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (25 UT 1/17x) weitergeleitet ist (!).

Daher: die Staatsanwaltschaft welcher ich ausführlich begründet schweren Amtsmissbrauch in meiner Sache vorwerfe, soll da gegen sich selbst untersuchen?

Ich hoffe, dass ich da etwas falsch verstehe.

Diese Staatsanwaltschaft kann doch in einem Rechtsstaat nicht gegen sich selbst untersuchen!

https://www.fischundfleisch.com/justizopfer/staatsanwaltschaft-wiener-neustadt-ein-justizskandal-17411

Das wäre nur eine Fortsetzung der Methoden mit welchen gegen mich vorgegangen wird:

• Das Justizministerium führt ein „geheimes“ Verfahren gegen mich, in welchem angeordnet wird, dass keine meiner Eingaben mehr bearbeitet werden soll,

• Das Justizministerium ordnet der Volksanwaltschaft an, dass die Unterstützung für mich einzustellen ist,

• Der dritte Justizminister in Folge antwortet nicht auf Beschwerden zu diesem Justizskandal,

• Ja der Herr Bundesminister Dr. Brandstetter leitet keine erkennbare Untersuchung zu meiner Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen (EMRK Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf wirksame Beschwerde ) an.

• Die Methoden wie da Verfahren durch Richter und Staatsanwälte wider das Recht eingestellt werden sind in meinem Blog zum Teil angeführt,

• Da wird mir rechtliche Unterstützung ohne Untersuchung meiner finanziellen Situation verweigert, als Begründung wird mir nur mitgeteilt: ..wir dürfen das… und dann wird ein Verfahren abgewiesen weil Rechtsanwaltspflicht bestehe……

• Staatsanwälte lügen wenn sie als Begründung für Einstellungen angeben….es gäbe nichts was eine Untersuchung rechtfertigen würde…

• Richter in Rechtsmittelsenaten bemerken keine Verleumdung von Staatsanwälten (…substanzlose Beschimpfungen..) und die schlagenden Beweismittel sehen sie schon gar nicht….

https://www.fischundfleisch.com/justizopfer/einspruch-gegen-eine-entscheidung-des-rechtsmittelsenats-15-bi-41-14m-30409

Meine Geduld ist zu Ende. Ich werde jetzt noch deutlicher Aufzeigen wovor da Einige offenbar Angst haben.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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