Emailkopie an BMFJ, Fr. Dr Zadic und Antwort an Mag. Nogratnig

Beethovengasse 4-6/5/13

2500 Baden

Hr. Mag. Nogratnig

BMJ-III5

Museumsstr. 7

1070 Wien

Betreff: Ihr Schreiben vom 24.1.2024, GZ 2024-0.010.060

Offenbar wurde mein Schreiben nicht vollständig gelesen. Ich bin nicht nur nicht einverstanden mit den Ergebnissen der Verfahren 9 Cgs360/08z und 5 St 423/09p sondern führe in meinen Schreiben etliche aktenkundige und wohl auch gerichtsfeste Tatsachen an welche strafrechtliche Relevanz aufweisen. Und solcherart erreichte Ergebnisse sind wohl in keinem Rechtsstaat dieser Erde rechtens!

Es gibt in allen Rechtsstaaten die Möglichkeit solche Vorkommnisse zu untersuchen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen! Und Ich erwarte, dass das auch in Österreich geschieht.

Eine statistische Auswertung über die Anerkennungs-/Ablehnungsquoten des SG Wr. Neustadt liegt ihnen für den gegenständlichen Zeitraum wohl vor. Diese Statistik basiert auf den Leistungsberichten der AK. Sie zeigt den niedrigsten Anerkennungswert aller untersuchten SG mit rund 10%! Der Durchschnitt lag bei etwa 50%!

Alleine eine derartige Auffälligkeit erfordert in einem Rechtsstaat schon eine Untersuchung.

Ich halte aber fest, dass NICHTS untersucht wurde! Auch meine zahlreichen in meinen Eingaben enthaltenen gerichtsfesten und aktenkundigen Beweismittel wurden NICHT untersucht!

Was möglicherweise daran liegen könnte, dass diese Vorkommnisse in Wr. Neustadt und bei der OStA Wien vertuscht werden sollen.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Wolfgang Thiel

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