Flo Klenk bejubelt ein Gerichtsurteil, mit dem man auch seinen eigenen Journalismus problemlos vernichten könnte, wenn er an den (für ihn) politisch falschen Richter gerät.
Das Gericht hält nun fest, es gebe kein Informationsinteresse, das es rechtfertigt, Manipulationen eines Gesichts zur Illustration politischer Kritik zu missbrauchen. Auch der mediale Kontext („Klagswelle“, „Klage-Rausch“, „Klags-Orgie“) verstärkt den abwertenden Eindruck.
Info-DIREKT versuchte, sich mit drei Argumenten zu retten: Pressefreiheit! Kunstfreiheit! Recht auf Gegenschlag! Das Gericht winkte überall ab. Provokante Äußerungen des Klägers mögen unschön sein, aber sie haben nichts mit dem konkreten Deepfake zu tun. Kunstfreiheit? Die Bilder seien keine Kunst, sondern Werbung für ein Video. Pressefreiheit? Sie endet dort, wo Manipulation zum Schaden anderer beginnt.
Wer den politischen Gegner mit künstlich generierter Schurkenmiene zu diskreditieren versucht, greift in dessen Persönlichkeitsrechte ein.
(Florian Klenk - Falter)
Eine "künstlich generierte Schurkenmiene" ist wohl eine der mildesten Formen des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte durch eine satirische Darstellung, um einen Beitrag zu illustrieren. Man erinnere sich daran, wie der Falter mit den Persönlichkeitsrechten der Frau und des Kindes von Sebastian Kurz umgesprungen war.
Wenn das kleine Online-Medium Info-DIREKT für ein künstlich verfälschtes Bild eines Gesichtsausdrucks erfolgreich verklagt werden kann, welche Schadenersatzsumme wäre dann für das von der BBC manipulierte Video der Trump-Rede, in welchem durch Zusammenschnitte der Eindruck erweckt wurde, Trump hätte zum gewaltsamen Sturm auf das Kapitol aufgerufen, gerecht?