Das Kölner Landesgericht hat festgestellt, dass nächtliches Duschen und Baden unabhängig davon, ob Nachbarn dies hören können oder nicht, mit der Einschränkung erlaubt ist, dass die nächtliche Körperhygiene nicht länger als 30 Minuten dauern darf, um die Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Screenshot von Facebook
Hausordnungen, die nächtliches Duschen verbieten sind somit kein Grund mehr um von notwendiger nächtlicher Körperhygiene Abstand zu nehmen. Was meint ihr dazu?
Euer
Robert Cvrkal