Ein Fall von Sodomie und dessen gerichtliche Aufarbeitung.

Ein sechsfacher Vater hat einen Hundewelpen vergewaltigt und stand deshalb vor Gericht. Ein 10-jähriger Junge, der Besitzer des Hundes, hatte den Täter inflagranti erwischt und sein Onkel die Polizei informiert.

Die Richterin bezeichnete die Tat des 45-Jährigen als widernatürlichen und barbarischen Akt für ein Mitglied einer zivilisierten Gesellschaft. Die Richterin prangerte weiters an, dass der Täter nebenbei auch mit seiner Frau verkehrte, noch immer verheiratet ist und ein Vorbild für seine 6 Kinder darstellen soll.

Letzten Endes verurteilte die Richterin den Mann auf 5 Jahre Haft mit Bewährung. Sowohl die Familie des traumatisierten Buben, der alles mitanschauen musste als auch die Nachbarn fordern ein Betretungsverbot für den Mann, da sie fürchten er könnte sich wieder an Hunde oder gar an Kinder vergehen.

Auch wenn dieses Urteil in Südafrika gefällt wurde so wissen wir, dass es auch bei uns zu für das Volk unbegreifliche Urteile kommt, wo z. B. nachweisbare Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Wird zuwenig für den Schutz von Kindern, Frauen aber auch Tieren unternommen? Lasst uns sachlich diskutieren.

Ein nachdenklicher Bürger

Robert Cvrkal

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