Falsche Angaben eines Flüchtlings sind kein Grund für Leistungsstreichung?!

Und wieder eine Meldung aus Absurdistan: Laut einem Wiener Gericht liegt keine (!) "unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen nach dem Fremdenpolizeigesetz" vor, wenn man jahrelang unter falschem Namen sowie falscher Angabe des Alters und Herkunftslandes in Wien die Grundversorgung bezieht.

Das ist schon ein starkes Stück. Ich heiße zum Beispiel Robert Cvrkal, aber wenn ich mich als Walter Maier ausgebe, so ist das nun also kein Problem? Ja, klar! Das könnt ihr jemand anderem erzählen!

Es geht weiter:

Das reine Entgegennehmen von Leistungen erfülle den Straftatbestand "unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen" nicht, denn die falschen Angaben haben nicht dazu geführt, dass er unter Angabe seiner wahren Identität andere oder mehr Leistungen bekommen hätte. Unglaublich! Das muss man mal zu begreifen versuchen! Fragt sich eigentlich jemand, ob er überhaupt einen Leistungsanspruch hat? Oh Herr im Himmel, schmeiß Gehirn vom Himmel..

Dass nach diesem Gerichtsurteil wieder einmal die Wogen im Netz hochgehen, versteht sich wohl von selbst:

Screenshot von http://www.krone.at/1702825

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Sandra Schleicher

Sandra Schleicher bewertete diesen Eintrag 06.05.2018 06:00:59

lie.bell

lie.bell bewertete diesen Eintrag 04.05.2018 18:35:03

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