Der niederösterreichische Landesvize, Wolfgang Sobotka, fordert, dass Mindestsicherungsbezieher gemeinnnützige Arbeit leisten sollen. Die Frage ist nicht "Nothilfe oder soziale Hängematte" sondern, wie kann man voll arbeitsfähige Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranführen und ihnen Aufgaben vermitteln, sodass sie sich wieder wertvoll und für die Gesellschaft als nützlich fühlen?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Langzeitarbeitslose mit der Zeit an ihren eigenen Fähigkeiten zweifeln und die Gründe für eine Nicht-Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess an sich selbst suchen und in weiterer Folge sehr oft in Depressionen verfallen, wodurch für die Gemeinschaft nicht nur Kosten in Form der Mindestsicherung sondern auch hohe Behandlungskosten anfallen. Was liegt also näher als diesen Personen Aufgaben im gemeinnützigen Bereich zu übertragen, sodass diese eine Leistung für die Gemeinschaft erbringen können und somit der Einzelne aber auch die Gemeinschaft davon profitiert.

In vielen Gemeinden ist die Budgetsituation angespannt bzw. manche Leistung ohne erhebliche Belastung des Gemeindehaushaltes nicht umsetzbar, sodass manch gute Verbesserung für die Bürger auf der Strecke bleibt. Ich denke da, z. B. an die Öffnungszeiten der Bauhöfe für die Abgabe von Problemstoffen, Grünschnitt usw., wo teures Gemeindepersonal zur Beaufsichtigung der Trennung der Abfälle verwendet werden muss, während hier mit Mindestsicherungsbeziehern, die sich ein kleines Taschengeld dazu verdienen könnten ein Auslangen möglich wäre und teures gemeindeeigene Personal wesentlich zielführender eingesetzt werden könnte.

Während des niederösterreichischen Gemeinderatswahlkampfes haben sich in meiner Heimatgemeinde alle wahlwerbenden Gruppierungen für kundenfreundlichere Öffnungszeiten des Bauhofes zur Übernahme von Problemstoffen, Grünschnitt usw. ausgesprochen, wobei die derzeitige Regelung mit insgesamt 4 Stunden im Monat (1. Samstag 9 - 11 Uhr; 3. Freitag 11 - 13 Uhr) mit Sicherheit verbesserungsbedürftig ist und von einem Idealzustand weit entfernt ist. Als Mitglied des Gemeinderates hat man neben den Wünschen der Bevölkerung auch die Finanzierbarkeit der Anliegen zu berücksichtigen um auch nachfolgenden Generationen einen entsprechenden Spielraum bei den Gemeindefinanzen zu ermöglichen.

Meines Erachtens wären kundenfreundliche Öffnungzeiten des Bauhofes problemlos realisierbar, wenn man Mindestsicherungsempfänger zumindest einen Teil der Aufgaben des gemeindeeigenen Personals bei der Mistübernahme übertragen könnte und das freigespielte gut ausgebildete gemeindeeigene Personal für andere Zwecke im Interesse der Gemeinschaft einsetzbar wäre.

Mindestsicherungsempfänger könnten z. B. auch Einkäufe für kranke bzw. alte Mitbürger erledigen bzw. im Rahmen von betreuten Wohnen in den Gemeinden aktiv werden und so auch für ihre Gemeinde eine Leistung erbringen, während jetzt zwar die Gemeinde bei der Mindestsicherung mitzahlen darf (20 % Gemeinde, 20 % Land, 60 % Bund) aber keine Gegenleistung bekommt.

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Dieter Knoflach

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Bernhard Juranek

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