Kulturträgerin wird abgeschoben, Gefährder werden beobachtet?!

Ich sage euch: Uns ist nicht mehr zu helfen. Unsere Gesetze gehören dringend, wirklich DRINGEND und umgehend geändert, denn nicht alles, was Gesetz ist, ist gut. Ein – weiteres – Beispiel gefällig? Ich zitiere aus dem Berliner Kurier:

"Anastassiya Dranchuk (28) ist eine gefeierte Konzertpianistin von internationalem Ruf. Sie ist seit 16 Jahren in Deutschland. Doch nun muss sie das Land verlassen. So sehen es die Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts vor.

Kurz vor Weihnachten erhielt die Berliner Pianistin eine Aufforderung zur Ausreise. Spätestens bis zum 31. Januar soll sie das Land verlassen haben. Sie sagt: „Es ist ein Todesurteil für einen Künstler“. Die Berliner Ausländerbehörde stellte der Pianistin ein Dokument zu: Einen Vollzugsbescheid im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes. Darin wird eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, eine Ausreise bis Ende Januar gefordert, Zwangsmaßnahmen angedroht und im Falle einer notwendigen Abschiebung eine Einreisesperre von zwei Jahren verhängt."

Und nun das hier: Bei Straftätern wie Amadou S. ist das freilich kein Thema, hier wird in Berufungsverfahren wegen positiver Sozialprognose Milde gezeigt. Er bekommt auf die Schnelle mal 50 Sozialstunden (wegen sexueller Nötigung) und darf dann auch noch hier bleiben... wie Hunderte Gefährder in unserem Land, die alle nur beobachtet werden (bis dann mal was passiert). Tja...

Finde den Fehler...

Die Pianistin, die von Merkel selbst gefeiert wurde, sagt dazu übrigens: "Es ist ein Todesurteil für einen Künstler." Darauf kann Mama Merkel wirklich stolz sein!

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