Nicht jeder positive Test bedeutet Quarantäne - bei Zwangstestungen könnte Strafrecht greifen!

Kanzler Kurz plant jetzt die gesamte Bevölkerung zu testen um die Pandemie in den Griff zu bekommen, wobei es laut "Rechtsanwälte für Grundrechte" für eine Zwangstestung durch eine Behörde keine gesetzliche Grundlage gibt.

Screenshot von https://www.afa-zone.at/allgemein/antwort-zu-angedrohter-zwangstestung-durch-eine-behoerde/

Viel mehr bedarf es für eine ärztliche Behandlung, wozu auch die Erstellung einer Diagnose zählt, im Normalfall der Einwilligung des Betroffenen.

Fehlt eine solche Einwilligung dann stellt selbst eine Behandlung gemäß der ärztlichen Kunst eine Straftat nach § 110 dar. Wird jemand durch Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Testung gezwungen dann ist der Straftatbestand nach § 105 verwirklicht.

Für den Fall, dass du von der Behörde zur Zwangstestung geladen wirst kannst du einen bekämpfbaren Bescheid beantragen. Für den Fall, dass die Behörde einen solchen nicht ausstellt muss sie einen Zurückweisungsbescheid erlassen, der genauso bekämpfbar ist. Bestenfalls kann die Behörde einen Absonderungsbescheid erlassen, der selbst wieder bekämpfbar ist.

Apropos Absonderungsbescheid: Ein positiver Test bedeutet, dass "normale Menschen" in Quarantäne müssen - und jetzt kommt der Hammer nämlich, dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen trotz "schwach positiven" PCR-Tests arbeiten dürfen. Habt euch ihr schon gefragt wieso ausgerechnet jene Menschen, die natürlicherweise mit "Risikogruppen" arbeiten, trotz positiven Tests mit eben jenen "Risikopatienten" Kontakt haben dürfen?

Ein Wahnsinn was vor unseren Augen passiert und dass diese Regierung anscheinend glaubt über dem Gesetze zu stehen. Was meint ihr dazu?

Ein nachdenklicher

Robert Cvrkal

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