Polizisten trauern um ihren Kollegen, der in Köln vor die Stadtbahn gestossen wurde und im LKA NRW zur Bekämpfung des islamistischen Terrors zuständig war. Gegen den mutmaßlichen Täter einen deutschen Anwalt wurde in der Zwischenzeit ein Haftbefehl erlassen. Nachdem erst vor kurzem bekannt wurde, dass ein Polizist privat von Islamisten bedroht wurde stellt sich die Frage, ob dieser Polizeibeamte nicht Opfer eines islamistisch motivierten Anschlages geworden ist!

Der erlassene Haftbefehl lautet auf fahrlässige Tötung, nicht Totschlag, wie zunächst im Raum stand. Dies bedeutet, dass es möglich wäre, dass es sich bei dem Todesfall in der Nacht zu Samstag um einen tragischen Unfall handelte und der beschuldigte Rechtsanwalt gar nicht die Absicht hatte, den Polizisten umzubringen.

Fairerweise sollte man auch auf die Möglichkeit hinweisen.

Ein nachdenklicher Bürger

Robert Cvrkal

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