Richterin Nathalie Lieven - eine Abtreibungsbefürworterin, die z. B. 2017 die irischen Abtreibungsgesetze mit "Folter" verglich und diese als "diskriminierend" einstufte - ordnete am 21. Juni einen Schwangerschaftsabbruch in der 22ten Schwangerschaftswoche an.

Screenshot von Facebook

"Ich bin mir bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau anordnet, den sie selbst nicht will. Ich muss aber so handeln, wie es im Interesse der Frau ist und nicht gemäß dem, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält" ist der Begründung des Urteiles zu entnehmen.

Mit dem Hinweis auf ihren Glauben an den Glauben ihrer Tochter lehnte die Mutter der Schwangeren den Abbruch ab, die das Kind in Pflege nehmen wollte.

Es ist richtig, dass eine Richterin nicht danach zu urteilen hat, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält allerdings stellt sich in diesem Fall die Frage inwiefern die Einstellung der Richterin zu Schwangerschaftsabbrüchen in das Urteil eingeflossen ist!

Wenn eine Richterin, die den Schutz von Ungeborenen mit Folter vergleicht ein Urteil fällt, dass einen gegen den Willen der Familie angeordneten Schwangerschaftsabbruch erzwingt dann hat dies einen zumindest problematischen Beigeschmack unabhängig wie man zu Schwangerschaftsabbrüchen steht. Was meint ihr dazu?

Euer

Robert Cvrkal

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