Nordelbische Synode 18.9.2009

Bevor man leichtfertig behauptet, dass hier nur eine Anfechtung erfolgt, weil man dem politischen Gegner einen Sieg nicht gönnt, sollte man sich einmal mit dem Inhalt der Wahlanfechtung beschäftigen, welcher ein Hammer ist und der unsere Demokratie in den Grundfesten erschüttern könnte.

In der Anfechtung wurden folgende schwerwiegende Behauptungen aufgestellt:

Durchsickern von Wahlergebnissen:

Ab 11:00 Uhr sickerten Wahlergebnisse durch, gegen Mittag stand für die APA fest und wurde auch veröffentlicht, dass ein Kandidat (Ing. Norbert Hofer) uneinholbar vorne liege. Die Primäradressaten dieser Informationen (Quelle: BMI) waren Meinungsforscher, Journalisten und alle, die mit den Wahlergebnissen aktiv oder passiv vor 17:00 Uhr zu tun hatten.

Die Verbreitung dieser Informationen erfolgte in Windeseile über Twitter, Telefon, SMS, E-Mail und alle Nicht-Massen-Medien. Viele Wähler wurden aufgrund dieser Informationen beeinflusst und dadurch wurde das Wahlergebnis verändert.

Um 14:31 Uhr erfolgte die APA-Meldung, dass Norbert Hofer vor der Wahl zum neuen Bundespräsidenten stehe und dass er nach ersten Hochrechnungen kaum noch einzuholen sei. Um 15:41 erfolgte die APA-Meldung, dass Hofer mit 51,1 Prozent ziemlich sicher Wahlsieger sei.

Gesetzwidrige Vorgänge bezüglich des Auszählungsmodus:

Der dargestellte, durch das BPräsWG gesetzlich vorgegebene und durch den Erlass des BMI näher ausgeführte Modus der Auszählung der Wahlkarten wurde flächendeckend im ganzen Wahlgebiet (Bundesgebiet) in mehrfacher Hinsicht verletzt:

- In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden wurden Gesetzwidrigkeiten festgestellt.

- In 82 von 117 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten im Zeitpunkt des gesetzlich normierten Beginns der Sitzung der Bezirkswahlbehörden zur Auszählung der Wahlkarten (23.05.2016, 09:00 Uhr, und somit zu Beginn der Sitzung der Bezirkswahlbehörde) bereits in nichtige und auszuzählende Wahlkarten vorsortiert. Dies betrifft 573.275 eingelangte Wahlkarten.

- In 17 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet. Davon betroffen sind 120.067 eingelangte Wahlkarten.

- In 11 Bezirkswahlbehörden waren die Wahlkartenkuverts vor der Auszählung geöffnet und die Stimmkuverts aus den Wahlkartenkuverts bereits entnommen. Davon betroffen sind 80.953 eingelangte Wahlkarten.

- In 4 Bezirkswahlbehörden waren zum amtlichen Beginn der Sitzung am 23.05.2016, 09:00 Uhr die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt. Davon betroffen sind 30.295 eingelangte Wahlkarten.

- In 7 Bezirkswahlbehörden erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen. Davon betroffen sind 58.374 eingelangte Wahlkarten.

Größenordnung:

Von dem gesetzwidrigen vorzeitigen Aussortierungsvorgang sind insgesamt 573.275 eingelangte Wahlkarten betroffen.

Wenn man unter Berücksichtigung dieser behaupteten Mängel, die sollten sie zutreffen eindeutig in der Lage waren das Ergebnis zu drehen, von einer Wahl auf höchsten demokratischen Niveau spricht, dann sollte dies meiner Meinung eher in Uganda als in unserem Land Österreich passieren.

Meines Erachtens nach ist unter Berücksichtigung der behaupteten, hoffentlich auch zutreffenden Mängel die Anfechtung nicht nur ein RECHT der FPÖ sondern vielmehr die Pflicht um dem Rechtsstaat und damit der Demokratie zum Durchbruch zu verhelfen.

Ohne jetzt irgendeine Entscheidung des VfGH vorwegnehmen zu wollen, wird diese Causa auf jeden Fall in die Geschichtsbücher eingehen und auch einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung in unserem Land Österreich haben.

Nicht die Wahlanfechtung ist ein Skandal sondern sollten die behaupteten Mängel zutreffen und damit die Wahl unter rechtswidrigen Bedingungen abgehalten worden sein.

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