Gericht kippte Burkini-Verbot - eine Fehlentscheidung

In Koblenzer Schwimmbädern hat ein Gericht das dort bis dato geltende Burkini-Verbot aufgehoben. Eine syrische Asylbewerberin hatte geklagt. Das Verbot barg politischen Sprengstoff – nun kippt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Eilverfahren ein in den Schwimmbädern von Koblenz geltendes Burkini-Verbot. Das zum Jahresbeginn eingeführte grundsätzliche Verbot in der Badeordnung der Stadt verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Im Gegensatz zu einigen Anderen in den Kommentarspalten ärgert mich die Entscheidung des Gerichts. Für mich hat sie nichts mit Vielfalt zu tun, sondern mit Dummheit. Denn ich finde es unverschämt, in dem Land, das einem mit offenen Armen empfangen hat, Schutz gewährt und Geld gibt, seine Regeln durchdrücken zu wollen. Man passt sich an und fertig. Das ist auch eine Frage des Respekts.

Wenn man angeblich vor Krieg und Terror geflohen ist, dann sollte man dankbar sein, Essen und ein Dach über dem Kopf zu haben, aber nicht noch solche Extrawürste verlangen. Ja, für mich hat das auch etwas mit Prinzipien zu tun und der Frage, wer sich eigentlich wem anpasst. Vorige Generationen haben lange für die Gleichberechtigung gekämpft. Selbst viele Muslimas gehen ganz normal im Bikini schwimmen und machen kein Tamtam. Und wer weniger Haut zeigen möchte, für den bzw. die gibt es Badeanzüge.

Religionsfreiheit bedeutet auch Freiheit von Religion an bestimmten Orten. Im Bädern ist es auch deshalb so entspannt, weil dort mehr oder weniger alle gleich wenig anhaben. Mit dem Burkini, der ja nicht unauffällig wie bspw. eine kleine Kreuzkette ist, würde das anders werden. In einem öffentlichen Freibad, das die klagende Syrerin zu null Prozent mitfinanziert hat, möchte ich solche Symbole der Geschlechter-Apartheid einfach nicht sehen. Entweder man passt sich entsprechend an oder man muss draußen bleiben.

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Watzlawick

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