Fall „Julian Assange“ aus dem Blickwinkel geraten – westliche Regierungen sind gefordert – Verbrechen nicht nachgewiesen – Freilassung fordern!

#JulianAssange #Pressefreiheit #Demokratie

Wer erinnert sich noch an den „Fall Julian Assange“? Der fast 50-jährige Assange wurde als Journalist und Gründer sowie Sprecher der Enthüllungsplattform „WikiLeaks“ international bekannt. Über „WikiLeaks“ wurden geheim gehaltene Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus den US-Streitkräften sowie US-Behörden. Besondere Brisanz wiesen die Kriegstagebücher der Afghanistan- und Irakkriege auf. Dabei enthüllte u. a. Assange mutmaßliche Kriegsverbrechen und Korruption.

Seit dieser Zeit führt Julian Assange ein bewegtes Leben in Haft. Seit dem Jahr 2010 liegt gegen ihn ein in Schweden ausgestellter internationaler Haftbefehl vor. Vorgeworfen wird Assange eine „minderschwere Vergewaltigung“ und sexuelle Nötigung. In diesem Zusammenhang bereitet sich Großbritannien auf eine mögliche Überstellung vor. Diese erfolgte auf Grund einer Kaution nebst entsprechender Auflagen nicht, er wurde freigelassen und reiste nach Großbritannien.

Sodann lebte Assange seit 2012 sieben Jahre in der Botschaft Ecuadors in London im Status eines politischen Asylanten. Von Ecuador erhielt er die Staatsbürgerschaft, die ihm im Jahr 2019 neben dem Asylrecht wieder entzogen wurde.

Im April 2019 verhaftete die britische Polizei Assange und er wurde zu fünfzig Wochen Haft verurteilt, da er sich vormals durch seine Flucht in die Botschaft der dortigen Justiz entzog. Er verstieß dort gegen Kautionsauflagen.

Ebenso die USA ersuchten Großbritannien um die Auslieferung Assanges. Die US-Anklageschrift bedeutet für Julian Assange in Gänze eine Haftstrafe von 175 Jahre, ggf. sogar die Todesstrafe. Genau wegen dieser Anschuldigungen blieb Assange im Jahr 2019 nach Verbüßung seiner 50-tägigen Haft im Gefängnis in Belmarsh. Der Auslieferungsprozess verschob sich auf September 2020.

Bedingt durch die internationale Prominenz von Julian Assange engagierten sich bisher 40 Menschenrechtsorganisationen für seine Interessen. So forderten diese primär die britische Regierung auf, seine Freilassung unverzüglich anzuordnen sowie die Auslieferung an die USA zu verhindern.

Am 04. Januar 2021 fasste ein britisches Gericht den Beschluss, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Daraufhin legten die USA das Rechtsmittel der Berufung ein. Assange bleibt jedoch weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wie in den bisherigen zwei Jahren. Seine Haftbedingungen gleichen dem einer Einzelhaft.

Brisant bleibt der Fall allemal. Schließlich ist der Sonderberichterstatter für Folter der Vereinten Nationen (United Nations, UN) Nils Melzer im „Fall Julian Assange“ aktiv. Er beschreibt den Hintergrund des Falls so: „Wenn die Wahrheit zu sagen ein Verbrechen wird, dann wurde damit ein Präzedenzfall geschaffen, um die Pressefreiheit zu beenden.“ Darüber hinaus informierte Julian Assange die US-Regierung über die von ihm selbst entdecken Missstände.

Sonderberichterstatter Melzer weist ausdrücklich darauf hin, dass Assange bisher kein einziges Verbrechen nachgewiesen werden konnte. Selbst die seinerzeitigen schwedischen Vergewaltigungsvorwürfe seien nicht ausreichend begründet gewesen und führten schließlich zur staatsanwaltschaftlichen Einstellung der Untersuchungen. Julian Assange gilt also als unschuldig.

Der Großteil der US-Anklagepunkte gegen Assange lässt sich auf seine investigative journalistische Tätigkeit zurückführen. Nach US-Sicht soll er Informationen von öffentlichem Interesse gewonnen und publiziert haben, die die Regierung bewusst geheim halten wollte. Auf den Punkt gebracht hat Julian Assange schlicht seinen Beruf als Journalist wahrgenommen. Das stellt nach Meinung von Melzer kein Verbrechen dar.

Für Nils Melzer steht jedoch fest, dass westliche Regierungen, insbesondere die USA, an Julian Assange ein Exempel am investigativen Journalismus statuieren wollen. Die Folgen dieses politischen Handelns zeigen sich in seinem körperlichen und psychischen medizinischen Zustand.

Der Sonderberichterstatter für Folter appelliert an die Weltöffentlichkeit, die Augen gegenüber dem „Fall Julian Assange“ nicht zu schließen. Die Welt wird durch die offizielle Erzählung getäuscht. Es wird lediglich die Oberfläche dargestellt. Für Melzer ist wesentlich, was unter der Oberfläche steckt.

Wahrscheinlich werden die britischen Behörden Assange so lange wie möglich in Haft belassen, indem sie mit immer weiteren juristischen Winkelzügen eine Freilassung verhindern.

Der Fall Assange geriert so zu einer Einschüchterung gegenüber weiteren Journalisten. Jeder investigative Journalist könne vergleichsweise zum Fall Assange eine ähnliche Situation blühen.

Eine Zuspitzung des „Fall Julian Assange“ erfolgt, wenn dieser tatsächlich an die USA ausgeliefert würde, um dort wegen Spionage verurteilt zu werden – möglicherweise sogar zur Todesstrafe.

Dieser Fall stellt einen Fall der Weltöffentlichkeit dar und fokussiert gerade westliche Regierungen, auch die der Bundesrepublik Deutschland.

Wo bleibt die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien zu diesem Fall? Behalten wir gemeinsam den „Fall Julian Assange“ im Blick!

Zuerst erschienen im blaulichtblog.de

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invalidenturm bewertete diesen Eintrag 13.06.2021 22:47:46

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