fand ich unter https://www.nzz.ch/meinung/coronavirus-in-deutschland-notstand-erzeugt-einen-eigenen-sog-ld.1550099 zu lesen. eine, die all denen, die jammern, was sie jetzt alles nicht mehr dürfen - nicht mal mehr nen buch auf ner parkbank lesen, schluchz! - den kopf wäscht.

"Man darf in Deutschland auch «ein Buch kaufen», ebenso, wie man «eine Bratwurst essen» oder «Musik hören» darf. Man darf dies aber vorübergehend nicht in engen Läden, an gedrängten Ständen und in vollgehusteten Konzertsälen. Damit ist die Demokratie noch nicht am Ende, auch wenn der Berliner Event-Liebhaber sich vorübergehend in der Finsternis seiner Studierstube langweilt." schreibt Thomas Fischer. und wundert sich

"Ungefähr 80 Prozent der Deutschen bemängeln seit Jahr und Tag, es werde nicht genug «geführt» und nicht klar und hart genug entschieden; politische und gesellschaftliche Eliten ergingen sich in fruchtlosen Bedenken, anstatt entschlossen und zügig alle Menschen reich, alle Journalisten glücklich und alle Sorgen überflüssig zu machen. Nun, da ein weltweites Unglück von jahrhundertprägendem Gewicht eingetreten ist, mäkeln 80 Prozent über die angeblich unerträglichen Zumutungen halbwegs konsequenter und erfolgreicher Massnahmen der Exekutive zur Verhütung einer unkontrollierbaren Katastrophe."

ich wundere mich mit ihm

"Das Gesetz vom 27. 3. 2020 hat weder die Demokratie abgeschafft noch die Gewaltenteilung; es stellt die beiden Grundsätze auch nicht infrage. Jede einzelne Massnahme staatlicher Stellen kann mit Rechtsmitteln angegriffen und von unabhängigen Gerichten geprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG); die Legislative kann die Feststellung einer Infektionslage nationaler Tragweite jederzeit zurücknehmen.

Es soll damit nicht gesagt sein, dass die Regelungen und Massnahmen, die in Deutschland zur Bekämpfung der Corona-Epidemie getroffen worden sind, allesamt zweckmässig, richtig, fehlerfrei oder gar «alternativlos» gewesen seien. Darum geht es nicht. Regierungen und Gesetzgeber sind – unter anderem – dazu da, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Massnahmen zu treffen. Es gibt keine verfassungsrechtliche Verpflichtung oder Garantie, dass dies stets in optimaler Weise geschieht. Kritik ist zulässig, veranlasst, erwünscht und nicht selten nützlich. Einen verfassungsrechtlichen Anspruch, berücksichtigt zu werden, hat sie nicht. Wer meint, dass Parlament und Regierung zu viele Fehler machen oder in einer Krisenlage anders hätten entscheiden sollen, wählt beim nächsten Mal andere.

Für überzogen halte ich die Behauptung, Deutschland wandle sich (oder werde sich wandeln) unter dem Eindruck der Corona-Krise in raschen Schritten zu einem «totalitären» Staat, in dem wesentliche Prinzipien der rechtsstaatlichen Demokratie zugunsten einer obrigkeitlichen Sicherheitsarchitektur verschwänden. Man sollte sich daran erinnern, zu welchen Massnahmen dieselben Bürger, die zur Vermeidung von vielen hunderttausend Seuchenopfern einige Monate lang an uneingeschränktem Geldverdienen, Grillfesten und Ferienreisen gehindert werden, noch vor kurzem bereit waren, wenn Terroristen in Weihnachtsmärkte fuhren oder Einreisekontrollen ausblieben."

gerade deshalb werde ich auch weiterhin immer mal wieder auf den einen+anderen beitrag in https://verfassungsblog.de/ hinweisen, denn bekanntlich nehme ich solches https://taz.de/Berliner-Justiz-in-Zeiten-von-Corona/!5677916/ ernst: es ist nämlich ein gewaltiger unterschied, ob leutz zu spaziergängen nur noch zu zweit oder mit haushaltsangehörigen angehalten werden oder ob mann knackis alles, was außerhalb der zelle stattfindet, komplett streicht. es gibt nämlich nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich vulnerable gruppen. wie es auch ein unterschied ist, ob ich in meiner kemenate vor mich hin prokrastiniere oder ob ich von asylsuchenden social distancing in nem überfüllten lager erwarte.

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völlig das verständnis geht mir für die heidelberger anwältin ab, die aus wut über die ablehnung ihres eilantrages ans BVerfG ihre anwaltszulassung zurückgegeben hat.

für interessierte: hier die begründung aus Karlsruhe. an der ich erst mal nichts auszusetzen finde.

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für+gegen mein heimweh nach Jerusalem habe ich mir

reingezogen. und mir dazu gedacht: dagegen geht's uns noch golden.

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berridraun

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Frank und frei

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