gestern war - mal wieder! - eine sternstunde der frauenrechte. dies mal im deutschen bundestag.
es ging um vollverschleierung und ... telefonsex? ne, das verbot der werbung für abtreibung, § 219a StGB. erst, nämlich 12:25 pm, wurde das verbot der vollverschleierung verhandelt
kukstu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-vollverschleierung/542282
und dann gegen später, nämlich 21:05 pm, das verbot der werbung für abtreibung
kukstu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-stgb-schwangerschaftsabbruch/542312
mein fazit: mit dem recht auf freien durchblick ist's ein eigen ding. das recht von frauen auf freien durchblick in eigener sache, hier: schwangerschaftsabbruch, ist mühsamer durchzusetzen als das vermeintliche jedermanns-recht auf freien durchblick auf jedefrau im öffentlichen raum abzuwehren ist.