Bayerns Blindstelle — Wie die Regierung ein rechtsextremes Attentat zum „Amoklauf“ umdeutete

Vor zehn Jahren tötete ein rechtsextremer Attentäter neun Menschen am Olympia-Einkaufszentrum in München. Behörden werteten die Tat lange als unpolitischen Amoklauf - mit Folgen für die Betroffenen.

Es war der fünfte Jahrestag des Massakers, das der norwegische Rechtsextremist Anders Breivik 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya verübt hatte - ein klares Symbol.

Acht Jugendliche und eine 45-jährige Mutter wurden am 22. Juli 2016 ermordet. Alle Opfer stammten aus Familien mit Migrationsgeschichte oder der Minderheit der Sinti. Kein Zufall, der 18-jährige Täter David S. nahm sie bewusst ins Visier. Auf seinem Computer fand sich eine Art Abschiedsbrief, den er am Tag des Attentats verfasst hatte - unter dem Dateinamen (Zitat in Originalschreibweise): "Ich werde jetzt jeden Deutschen Türken auslöschen egal wer".

Dass der OEZ-Attentäter Rassist und Rechtsextremist war, wurde von den Ermittlern nie bezweifelt. Dennoch beharrten bayerische Staatsregierung und Staatsanwaltschaft jahrelang darauf, David S. habe einen Amoklauf verübt, ausgelöst durch Mobbing in der Schule.

Diese Festlegung hatte Folgen: Betroffene hatten dadurch zunächst keinen Anspruch auf Entschädigung aus einem Fonds, den die Bundesregierung für Opfer rechtsextremer Gewalt eingerichtet hat. Das OEZ-Attentat wurde auch nicht in die offiziellen Statistiken zu extremistischer Gewalt aufgenommen.

Hinterbliebene wie Yasemin Kılıç, die sich in der Initiative "München erinnern!" zusammengeschlossen haben, prangern zudem an, dass die internationalen Verbindungen von David S. kaum oder viel zu spät untersucht worden seien. So war S. über eine Online-Plattform in Kontakt mit einem jungen Mann in den USA, der anderthalb Jahre nach dem OEZ-Attentat an einer Highschool in Aztec (New Mexico) zwei Schüler hispanoamerikanischer Herkunft ermordete.

Drei wissenschaftliche Gutachten, die die Stadt München in Auftrag gegeben hatte, kamen zu dem Ergebnis: Mobbing sei für die Tat nicht ausschlaggebend gewesen, es gebe klare Hinweise auf einen extrem rechten Hintergrund der Tat.

So auch im oberbayerischen Schongau, als ein 16-Jähriger mit Schusswaffe und Messern ins dortige Gymnasium stürmte und zwei 13-jährige Mädchen schwer verletzte. Die Polizei rief die Amoklage aus, Medien übernahmen den Begriff. Tage später stellte sich heraus, dass der Täter offenbar ein sogenanntes Manifest verfasst hatte, worin er seine rechtsextreme Ideologie ausbreitet.

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